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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Es kann nicht als ungewöhnlich bezeichnet werden, daß ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber beauftragt wird, Geldbeträge für ihn auszugeben, etwa um für den Betrieb benötigte Wirtschaftsgüter anzuschaffen, die entsprechenden Rechnungen nicht auf seinen eigenen Namen, sondern auf den Namen seines Arbeitgebers ausstellen läßt. Die Feststellung der AbgBeh, daß ein Großteil der vorgelegten Rechnungskopien auf den Arbeitgeber lautet, gibt daher für sich allein keinen Aufschluß darüber, ob die Beträge als durchlaufende Gelder iSd § 26 Z 3 EStG 1972 anzusehen sind oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988130002.X01Im RIS seit
05.08.1992