RS Vwgh 1992/10/14 90/13/0009

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z7;
VwRallg;

Rechtssatz

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, aber auch Fahrten zwischen der dem einzelnen Dienstnehmer in der Nähe seines Dienstortes zur Verfügung gestellten Wohnstätte und der Arbeitsstätte stellen keine Dienstreisen iSd § 26 Z 7 zweiter und dritter Satz EStG 1972 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130009.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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