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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §26 Z7;Rechtssatz
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, aber auch Fahrten zwischen der dem einzelnen Dienstnehmer in der Nähe seines Dienstortes zur Verfügung gestellten Wohnstätte und der Arbeitsstätte stellen keine Dienstreisen iSd § 26 Z 7 zweiter und dritter Satz EStG 1972 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130009.X06Im RIS seit
11.07.2001