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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die amtswegige Ermittlungspflicht gemäß § 115 BAO (im konkreten Fall zur Frage, ob durchlaufende Gelder iSd § 26 Z 3 EStG 1972 vorliegen) erschöpft sich keinesfalls darin, festzustellen, daß der Abgabepflichtige den von ihm behaupteten Sachverhalt nicht nachzuweisen vermochte. Vielmehr ist der Abgabenbehörde die gesamte Sachverhaltsermittlung einschließlich Beweiswürdigung auferlegt (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, S 268).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988130002.X02Im RIS seit
05.08.1992