RS Vwgh 1992/8/5 88/13/0002

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §26 Z3;

Rechtssatz

Die amtswegige Ermittlungspflicht gemäß § 115 BAO (im konkreten Fall zur Frage, ob durchlaufende Gelder iSd § 26 Z 3 EStG 1972 vorliegen) erschöpft sich keinesfalls darin, festzustellen, daß der Abgabepflichtige den von ihm behaupteten Sachverhalt nicht nachzuweisen vermochte. Vielmehr ist der Abgabenbehörde die gesamte Sachverhaltsermittlung einschließlich Beweiswürdigung auferlegt (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, S 268).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130002.X02

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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