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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24;Rechtssatz
Eine Betriebsveräußerung setzt nach ständiger Rechtsprechung die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus, die durch den jeweiligen Betriebstypus bestimmt werden (Hinweis Doralt, EStG4, § 24 Tz 12ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130147.X03Im RIS seit
18.03.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013