RS Vwgh 2004/2/25 99/13/0147

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;

Rechtssatz

Eine Betriebsveräußerung setzt nach ständiger Rechtsprechung die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus, die durch den jeweiligen Betriebstypus bestimmt werden (Hinweis Doralt, EStG4, § 24 Tz 12ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130147.X03

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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