RS Vwgh 2004/9/9 2001/15/0215

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Veröffentlicht am 09.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen erfordert ein tatsächlich nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Steuerpflichtigen; die Entnahme erfolgt bei notwendigem Betriebsvermögen durch die dauerhafte außerbetriebliche Nutzung (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1988, Tz 77 und Tz 183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150215.X02

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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