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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1;Rechtssatz
Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen erfordert ein tatsächlich nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Steuerpflichtigen; die Entnahme erfolgt bei notwendigem Betriebsvermögen durch die dauerhafte außerbetriebliche Nutzung (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1988, Tz 77 und Tz 183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150215.X02Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013