RS Vwgh 2003/10/30 2000/15/0030

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Veröffentlicht am 30.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z3;
EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
EStG 1988 §37 Abs1;

Rechtssatz

Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom Einzelunternehmer weitergeführt. Es kommt nicht zu einer Betriebsaufgabe (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 24 Tz 58, und E 21. Dezember 1989, 89/14/0101, 0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150030.X01

Im RIS seit

25.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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