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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z3;Rechtssatz
Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom Einzelunternehmer weitergeführt. Es kommt nicht zu einer Betriebsaufgabe (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 24 Tz 58, und E 21. Dezember 1989, 89/14/0101, 0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150030.X01Im RIS seit
25.11.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013