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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/13/0190 E 13. März 1991 VwSlg 6587 F/1991 RS 4Stammrechtssatz
Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb einer Teilbetriebsaufgabe entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150120.X02Im RIS seit
05.07.2004