Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 2.191-2.220 von 2.749

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0083

Der Beschwerdeführer ist seit 1985 an einer Wiener Hochschule als Lehrbeauftragter tätig. Im Juli 1984 hatte er mit seiner Ehefrau einen Wohnsitz in Wien 1 begründet. Im Frühjahr 1985 verlegte das Ehepaar seinen Wohnsitz nach T.; zugleich mieteten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau in Wien 18 eine Wohnung. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 machte der Beschwerdeführer unter anderem Kosten der "Dienstwohnung" in Wien 18 (Mietzins, Betriebskosten, Abschreibung für Sanie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0083

Der Beschwerdeführer ist seit 1985 an einer Wiener Hochschule als Lehrbeauftragter tätig. Im Juli 1984 hatte er mit seiner Ehefrau einen Wohnsitz in Wien 1 begründet. Im Frühjahr 1985 verlegte das Ehepaar seinen Wohnsitz nach T.; zugleich mieteten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau in Wien 18 eine Wohnung. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 machte der Beschwerdeführer unter anderem Kosten der "Dienstwohnung" in Wien 18 (Mietzins, Betriebskosten, Abschreibung für Sanie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0083

Der Beschwerdeführer ist seit 1985 an einer Wiener Hochschule als Lehrbeauftragter tätig. Im Juli 1984 hatte er mit seiner Ehefrau einen Wohnsitz in Wien 1 begründet. Im Frühjahr 1985 verlegte das Ehepaar seinen Wohnsitz nach T.; zugleich mieteten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau in Wien 18 eine Wohnung. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 machte der Beschwerdeführer unter anderem Kosten der "Dienstwohnung" in Wien 18 (Mietzins, Betriebskosten, Abschreibung für Sanie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0084

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Mit der Anführung der durch einen Kurs erlangten "fachlichen Wissensbereicherung" allein wird noch keine einigermaßen konkrete Verwertung des dabei erworbenen Wissens im Betrieb des Abgabepflichtigen dargetan. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ausgaben, die mit der Vorbeugung, Linderung und Heilung von Leiden (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0054 E 14. September 1993 RS 2 Stammrechtssatz Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlaßt anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt hingeg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0084

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit der Kosten einer Auslandsreise, die alle zusammen erfüllt sein müssen, zählt ua, daß die Reise nach Plan und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten muß, Kenntnisse zu erwerben, die EINE EINIGERMASSEN KONKRETE VERWERTUNG in sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Daß eine chronische Bronchitis der erfolgreichen Berufsausübung einer Sängerin hinderlich ist, ist nicht zweifelhaft; dies führt jedoch nicht zum Ergebnis, daß Aufwendungen, die durch die Wahl eines Wohnortes mit günstigeren Umweltbedingungen entstehen, anders als bei anderen Steuerp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung eines Mehraufwandes durch doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten kommt nur in Betracht, wenn dieser ausschließlich durch berufliche Umstände und nicht bloß durch private oder durch ein Zusammenwirken beruflicher oder privater Umstände verursacht wird (Hinweis E 14.9.1993). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0084

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 1(Hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Kosten von Auslandsreisen können als Betriebsausgaben nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich durch de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/15/0054 1 Stammrechtssatz Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, daß ein Steuerpflichtiger ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0084

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Mit der Anführung der durch einen Kurs erlangten "fachlichen Wissensbereicherung" allein wird noch keine einigermaßen konkrete Verwertung des dabei erworbenen Wissens im Betrieb des Abgabepflichtigen dargetan. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ausgaben, die mit der Vorbeugung, Linderung und Heilung von Leiden (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ausgaben, die mit der Vorbeugung, Linderung und Heilung von Leiden (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ausgaben, die mit der Vorbeugung, Linderung und Heilung von Leiden (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0054 E 14. September 1993 RS 2 Stammrechtssatz Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlaßt anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt hingeg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0084

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit der Kosten einer Auslandsreise, die alle zusammen erfüllt sein müssen, zählt ua, daß die Reise nach Plan und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten muß, Kenntnisse zu erwerben, die EINE EINIGERMASSEN KONKRETE VERWERTUNG in sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Daß eine chronische Bronchitis der erfolgreichen Berufsausübung einer Sängerin hinderlich ist, ist nicht zweifelhaft; dies führt jedoch nicht zum Ergebnis, daß Aufwendungen, die durch die Wahl eines Wohnortes mit günstigeren Umweltbedingungen entstehen, anders als bei anderen Steuerp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Daß eine chronische Bronchitis der erfolgreichen Berufsausübung einer Sängerin hinderlich ist, ist nicht zweifelhaft; dies führt jedoch nicht zum Ergebnis, daß Aufwendungen, die durch die Wahl eines Wohnortes mit günstigeren Umweltbedingungen entstehen, anders als bei anderen Steuerp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung eines Mehraufwandes durch doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten kommt nur in Betracht, wenn dieser ausschließlich durch berufliche Umstände und nicht bloß durch private oder durch ein Zusammenwirken beruflicher oder privater Umstände verursacht wird (Hinweis E 14.9.1993). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0084

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 1(Hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Kosten von Auslandsreisen können als Betriebsausgaben nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich durch de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/15/0054 1 Stammrechtssatz Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, daß ein Steuerpflichtiger ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, daß ein Steuerpflichtiger ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/7 94/13/0154

Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1990 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber die Anerkennung des darüb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/7 94/13/0154

Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1990 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber die Anerkennung des darüb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.12.1994

RS Vwgh 1994/12/7 94/13/0154

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 4 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Notwendigkeit der Bezahlung des Kirchenbeitrages eines Abgabepflichtigen, der evangelischer Pfarrer und Religionslehrer ist, zur Erhaltung seines Berufes. Ein allfälliger Amtsverlust droht nicht wegen der Nichte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.12.1994

RS Vwgh 1994/12/7 94/13/0154

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 5 Stammrechtssatz Wenn auch die Kirchenbeitragsbehörden die Beiträge der "einfachen" Kirchenmitglieder häufig mangels Vorlage der Einkommensunterlagen niedrig einschätzen und diese Möglichkeit einem Pfarrer und Religionslehrer nicht z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.12.1994

RS Vwgh 1994/12/7 94/13/0154

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 4 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Notwendigkeit der Bezahlung des Kirchenbeitrages eines Abgabepflichtigen, der evangelischer Pfarrer und Religionslehrer ist, zur Erhaltung seines Berufes. Ein allfälliger Amtsverlust droht nicht wegen der Nichte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.12.1994

Entscheidungen 2.191-2.220 von 2.749

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