Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Berücksichtigung eines Mehraufwandes durch doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten kommt nur in Betracht, wenn dieser ausschließlich durch berufliche Umstände und nicht bloß durch private oder durch ein Zusammenwirken beruflicher oder privater Umstände verursacht wird (Hinweis E 14.9.1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150083.X04Im RIS seit
20.11.2000