RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Daß eine chronische Bronchitis der erfolgreichen Berufsausübung einer Sängerin hinderlich ist, ist nicht zweifelhaft; dies führt jedoch nicht zum Ergebnis, daß Aufwendungen, die durch die Wahl eines Wohnortes mit günstigeren Umweltbedingungen entstehen, anders als bei anderen Steuerpflichtigen als ausschließlich beruflich veranlaßt angesehen werden könnten. Ein Anhaltspunkt dafür, daß es sich um gesundheitliche Schäden handelte, die - im Sinne einer "Berufskrankheit" - in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufsausübung standen, lag im Beschwerdefall nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150083.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten