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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Ausgaben, die mit der Vorbeugung, Linderung und Heilung von Leiden (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150083.X06Im RIS seit
20.11.2000