RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0083

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §20 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Ausgaben, die mit der Vorbeugung, Linderung und Heilung von Leiden (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150083.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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