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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0032Rechtssatz
Daß die Unterkunftsgewährung allenfalls der Werbung diente, ist nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130031.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010