RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Wohnt der Abgabepflichtige am Beschäftigungsort, so sind der Freundeskreis am bisherigen Wohnort und die dortigen gesellschaftlichen Anknüpfungspunkte jedenfalls keine beachtenswerten Gründe für die Beibehaltung des Wohnsitzes am bisherigen Wohnort.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150259.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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