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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Wohnt der Abgabepflichtige am Beschäftigungsort, so sind der Freundeskreis am bisherigen Wohnort und die dortigen gesellschaftlichen Anknüpfungspunkte jedenfalls keine beachtenswerten Gründe für die Beibehaltung des Wohnsitzes am bisherigen Wohnort.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150259.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2018