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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/03 88/14/0081 3 (hier EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz begründet jedenfalls die Vermutung, daß der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten werde. Fahrtkosten eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen. Aufwendungen für Heimfahrten wird man allerdings auch bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit einer Wohnung im Heimatort Rechnung tragen müssen, weil diesen zuzubilligen ist, in gewissen Zeitabständen, etwa monatlich, in ihrer Wohnung nach dem Rechten zu sehen (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150259.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2018