I. Anträge, Anlassverfahren und Vorverfahren 1. Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesfinanzgericht, der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge "oder §30a Abs1" in §20 Abs2 zweiter Teilstrich Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl 400, in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1. StabG 2012), BGBl I 22, als verfassungswidrig aufheben. Den Anträgen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Bundesfinanzgericht sind B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEStG 1988 §16 Abs1, §20 Abs2, §30a Abs1
Leitsatz: Unzulässigkeit von Anträgen des Bundesfinanzgerichtes auf Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1988 betr das Abzugsverbot von Aufwendungen und Ausgaben bei Ermittlung von Einkünften aus Grundstücksveräußerungen mangels Präjudizialität; Kursverluste aus Fremdwährungskrediten keine abzugsfähigen Werbungskoste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zl. B435/04 ein Verfahren über eine Beschwerde nach Art144 B-VG gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates anhängig, in dem es vor allem um die Frage geht, inwieweit Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, als Werbungskosten iSd. §16 Abs1 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. 400, idF BGBl. I 2002/155, (EStG 1988) steuerlich abzugsfähig s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zl. B435/04 ein Verfahren über eine Beschwerde nach Art144 B-VG gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates anhängig, in dem es vor allem um die Frage geht, inwieweit Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, als Werbungskosten iSd. §16 Abs1 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. 400, idF BGBl. I 2002/155, (EStG 1988) steuerlich abzugsfähig s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B1145/02, B1222/02 und B574/03 Verfahren über Beschwerden nach Art144 B-VG gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich sowie des Unabhängigen Finanzsenates anhängig, in denen es vor allem um die Frage geht, inwieweit Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B1145/02, B1222/02 und B574/03 Verfahren über Beschwerden nach Art144 B-VG gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich sowie des Unabhängigen Finanzsenates anhängig, in denen es vor allem um die Frage geht, inwieweit Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium s... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs3 und Abs4EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF SteuerreformG 2000, BGBl I 106/1999, §124bEStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF BGBl I 155/2002
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung des generellen Ausschlusses der
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches
Universitätsstudium im Gegensatz zu Aufwendungen für andere Aus- oder
Fortbildungsmaßna... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs3 und Abs4EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF SteuerreformG 2000, BGBl I 106/1999, §124bEStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF BGBl I 155/2002
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung des generellen Ausschlusses der
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches
Universitätsstudium im Gegensatz zu Aufwendungen für andere Aus- oder
Fortbildungsmaßna... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der durch den 8. Teil, Art66 Z7 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000 eingefügte §51d ASVG lautet wie folgt: "Zusatzbeitrag für Angehörige §51d. (1) Für Angehörige (§123) ist ein Zusatzbeitrag im Ausmaß von 3,4 % der für den Versicherten (die Versicherte) heranzuziehenden Beitragsgrundlage (Pension) zu leisten, für deren Ermittlung §21 AlVG sinngemäß anzuwenden ist. Der Zusatzbeitrag entfällt zur Gänze auf den (die) Versicherte(n).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der durch den 8. Teil, Art66 Z7 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000 eingefügte §51d ASVG lautet wie folgt: "Zusatzbeitrag für Angehörige §51d. (1) Für Angehörige (§123) ist ein Zusatzbeitrag im Ausmaß von 3,4 % der für den Versicherten (die Versicherte) heranzuziehenden Beitragsgrundlage (Pension) zu leisten, für deren Ermittlung §21 AlVG sinngemäß anzuwenden ist. Der Zusatzbeitrag entfällt zur Gänze auf den (die) Versicherte(n).... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art18 Abs1ASVG §51d idF Art66 Z7 BudgetbegleitG 2001ASVG §447fEStG 1988 §16 Abs1 Z4 lite
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Vorschreibung eines Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung für die
mitversicherte Ehefrau; keine Bedenken gegen die ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art18 Abs1ASVG §51d idF Art66 Z7 BudgetbegleitG 2001ASVG §447fEStG 1988 §16 Abs1 Z4 lite
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Vorschreibung eines Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung für die
mitversicherte Ehefrau; keine Bedenken gegen die ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit einem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Aktiengesellschaft, die durch ArtI Z3a und Z10 des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818, eingefügten Bestimmungen des §4 Abs4 Z1 litb und des §16 Abs1 Z4 lite EStG 1988 als verfassungswidrig aufzuheben. a) §4 Abs4 Z1 EStG 1988 idF des ArtI Z3a des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818, lautet (die angefochtenen Bestimmungen sind hervorgehoben): "(4) Betriebsausgaben sin... mehr lesen...
Begründung: I. Mit einem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Aktiengesellschaft, die durch ArtI Z3a und Z10 des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818, eingefügten Bestimmungen des §4 Abs4 Z1 litb und des §16 Abs1 Z4 lite EStG 1988 als verfassungswidrig aufzuheben. a) §4 Abs4 Z1 EStG 1988 idF des ArtI Z3a des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818, lautet (die angefochtenen Bestimmungen sind hervorgehoben): "(4) Betriebsausgaben sin... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEStG 1988 §4 Abs4 Z1 litbEStG 1988 §16 Abs1 Z4 lite
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags einer Versicherungsgesellschaft
auf Aufhebung von Bestimmungen über die steuerrechtliche Behandlung
von Versicherungsbeiträgen mangels unmittelbarer Betroffenheit des
Versicherers durch die an die Steuerpflichtigen gerichteten
angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEStG 1988 §4 Abs4 Z1 litbEStG 1988 §16 Abs1 Z4 lite
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags einer Versicherungsgesellschaft
auf Aufhebung von Bestimmungen über die steuerrechtliche Behandlung
von Versicherungsbeiträgen mangels unmittelbarer Betroffenheit des
Versicherers durch die an die Steuerpflichtigen gerichteten
angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer hat 1989 die Hälfte eines Mietwohnhauses erworben und noch im selben Jahr drei Wohnungen als Eigentumswohnungen derart weiterveräußert, daß ihm der Erlös teils 1989, teils 1990 zufloß. Davon wurde für 1989 ein Spekulationsgewinn von 167.112 S, für 1990 ein solcher von 19.305 S der Einkommensteuer unterworfen. Neben dem Kaufpreis, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungs- und der Vermittlungsgebühr sowie den Vertragskosten als Anschaffungsk... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §30 Abs4
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Nichtberücksichtigung von
Zinsen für aufgenommene Fremdmittel bei Ermittlung der
Einkommensteuer für Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft
Rechtssatz: Veräußerungsgeschäfte nach §30 EStG 1988 erfordern - entgegen der Bezeichnung im Gesetz - keiner... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller bringt vor, er sei Rechtsanwalt und seine Ehegattin beziehe als ehemalige Angestellte eine Pension, weshalb sie nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz krankenversichert sei. §123 Abs9 lita ASVG schränke die Anspruchsberechtigung für Angehörige auf Leistungen der Krankenversicherung jedoch derart ein, daß als Angehöriger nicht gelte, wer in §2 Abs1 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG) ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller bringt vor, er sei Rechtsanwalt und seine Ehegattin beziehe als ehemalige Angestellte eine Pension, weshalb sie nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz krankenversichert sei. §123 Abs9 lita ASVG schränke die Anspruchsberechtigung für Angehörige auf Leistungen der Krankenversicherung jedoch derart ein, daß als Angehöriger nicht gelte, wer in §2 Abs1 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG) ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEStG 1988 §16 Abs1 Z4 litaASVG §123 Abs9 lita
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
des ASVG betreffend den Ausschluß bestimmter Angehöriger
(Rechtsanwälte) von Leistungen aus der Krankenversicherung mangels
Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers bzw auf Aufhebung
einer Bestim... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEStG 1988 §16 Abs1 Z4 litaASVG §123 Abs9 lita
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
des ASVG betreffend den Ausschluß bestimmter Angehöriger
(Rechtsanwälte) von Leistungen aus der Krankenversicherung mangels
Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers bzw auf Aufhebung
einer Bestim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf., welcher im Jahr 1978 (auch) Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte, machte die von ihm in diesem Jahr geleisteten Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie in der Krankenversicherung als Werbekosten geltend. Im Zusammenhang damit bezog er sich im Abgabenverfahren insbesondere auf Punkt 7. der mit seinem früheren Dienstgeber getroffenen Vereinbarung über einen wertgesicherten Ruhebezug, in welcher folgend... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG §16 Abs1EStG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: EStG 1972; keine Bedenken gegen §18 Abs1 Z2 unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgebotes; Berücksichtigung von Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie in der Krankenversicherung als Sonderausgaben; mit dem Dienstgeber getroffene Vereinbarung bezüglich der Beitragsleistung i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. vom 14. Feber 1983, Z GA 5-1574/83, mit dem über die Berufung des R B gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien vom 10. Dezember 1982 entschieden wurde, ist die Eintragung eines steuerfreien Betrages wegen erhöhter Werbekosten (Gewerkschaftsbeitrag) gemäß §16 Abs1 Z3 des Einkommensteuergesetzes 1972 in die Lohnsteuerkarte 1983... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG §16 Abs1 Z3 idF BGBl 620/1981 EStG §57 Abs4 idF BGBl 620/1981 B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich B713/83 vom selben Tag
Rechtssatz: EStG 1972 idF AbgabenänderungsG 1981 §16 Abs1 Z3; keine Gleichheitsbedenken gegen §16 Abs1 Z3, der bewirkt, daß zB Gewerkschaftsbeiträge ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bf. ist Schuldirektor; er wohnt neben dem Schulgebäude. Jedenfalls seit dem Kalenderjahr 1974 hat er das KFZ-Pauschale gemäß §16 Abs1 Z6 EStG 1972 in Anspruch genommen. Mit Bescheid vom 22. August 1979 forderte das Finanzamt für die Jahre 1974 bis 1978 einen Betrag von 11835 S an zuwenig bezahlter Lohnsteuer nach, da die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des KFZ-Pauschales nicht vorgelegen seien. 1.2. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Antrag vom 31. Jänner 1979 begehrte der Bf. für das Jahr 1978 die Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten insbesondere für Aufwendungen an Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlaßten Reisen in Höhe von 18605 S gemäß §16 Abs1 Z9 EStG 1972 unter Zugrundelegung der Tarifansätze gemäß §26 Abs7 leg. cit. 1.2. Mit Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Wr. Bezirk vom 7. Juni 1979 wurde dieser Antrag abgewiesen, da ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG §16 Abs1 Z9EStG §26 Z7
Rechtssatz: EStG 1972; Abweisung eines Antrages auf Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten für Reiseaufwendungen mangels Vorliegens von Reisen über den Ortsbereich hinaus iS der §§4 Abs5 und 16 Abs1 Z9; keine Bedenken gegen diese Bestimmungen im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; keine Willkür ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EStG §16 Abs1 Z6
Rechtssatz: EStG 1972; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des KFZ-Pauschales gemäß §16 Abs1 Z6 EStG 1972 nicht gegeben; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht Entscheidungstexte B 429/80 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis ... mehr lesen...