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32 SteuerrechtNorm
EStG §16 Abs1Rechtssatz
EStG 1972; keine Bedenken gegen §18 Abs1 Z2 unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgebotes; Berücksichtigung von Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie in der Krankenversicherung als Sonderausgaben; mit dem Dienstgeber getroffene Vereinbarung bezüglich der Beitragsleistung ist das Ergebnis einer freien Entschließung; keine gleichheitswidrige Gesetzesanwendung
Schlagworte
Einkommensteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben, Weiterversicherung freiwilligeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B449.1980Dokumentnummer
JFR_10148998_80B00449_01