RS Vfgh 1985/10/2 B449/80

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Veröffentlicht am 02.10.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG §16 Abs1
EStG §18 Abs1 Z2

Rechtssatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §18 Abs1 Z2 unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgebotes; Berücksichtigung von Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie in der Krankenversicherung als Sonderausgaben; mit dem Dienstgeber getroffene Vereinbarung bezüglich der Beitragsleistung ist das Ergebnis einer freien Entschließung; keine gleichheitswidrige Gesetzesanwendung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben, Weiterversicherung freiwillige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B449.1980

Dokumentnummer

JFR_10148998_80B00449_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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