RS Vwgh 2003/3/31 2000/14/0102

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140102.X01

Im RIS seit

07.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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