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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140102.X03Im RIS seit
07.05.2003Zuletzt aktualisiert am
08.03.2019