RS Vwgh 2003/5/8 99/15/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0111 E 22. September 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150002.X02

Im RIS seit

16.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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