Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens einer Betriebsveräußerung ist nicht die Frage der Bestimmbarkeit bzw Bewertbarkeit einzelner Geschäftsbeziehungen zwischen Wirtschaftstreuhänder und Klienten und ihres Charakters als selbständige Wirtschaftsgüter maßge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Neben dem Erwerb des größten Teiles des Kundenstockes des Veräußerers sprechen auch andere Umstände, so zB die Übernahme bestehender Dienstverhältnisse, Beibehaltung der Betriebsräumlichkeiten, Übernahme der Büroeinrichtung, des Telefonanschlusses und d... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 4
(hier Anwendungsfall des GrEStG 1987) Stammrechtssatz Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ermittelte den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972. Anläßlich einer die Jahre 1983 bis 1985 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß das geprüfte Unternehmen in den Jahren 1979 und 1980 Investitionsrücklagen gemäß § 9 EStG 1972 gebildet habe, welche nach teilweiser Auflösung in den Vorjahren zum 1. Jänner 1983 noch mit S 1.813.160,49 in den Büchern gestanden hätten. Von den Anschaffungskosten der Anlagenzugänge 1983 seien gemäß § 9 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 j... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §9 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 875;
Rechtssatz: Die Auflösung einer Investitionsrücklage und die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages schließen einander zwar nicht zur Gänze aus (anders als bei vorzeitiger Abschreibung), diese Begünstigungen können aber auch nicht kumuliert werden. ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein Bauunternehmer hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Juni 1988 gegenüber den Ehegatten N den Anspruch auf Übereignung einer bestimmten (760 m2 großen) Liegenschaft in Niederösterreich erworben. Am 9. Juli 1988 hatte der Bauunternehmer einen Einreichplan für den Neubau eines Doppelhauses auf dieser Liegenschaft als Bauwerber, Grundstückseigentümer und Planverfasser unterfertigt. Auf Grund di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 17. Oktober 1985 hatte der Beschwerdeführer das Eigentum an einem in Tirol gelegenen bestimmten Grundstück erworben, und zwar laut Punkt V. dieses - rechtzeitig mit Abgabenerklärung vom 18. Oktober 1985 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) gemäß § 18 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) angezeigten - Kaufvertrages in der Absicht, darauf... mehr lesen...
Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...
Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038). Im RIS seit 26.03.1992 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1336 Abs1;ABGB §909;GrEStG 1955 §10;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 832-834
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Ein Pönale ist, wenn nicht sonstige Formulierungen auf Rücktritt schließen lassen, idR als K... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0201 2 Stammrechtssatz Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038).... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1987 §4; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 661-663
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Können nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben, die sich an das vom Bauunternehmer im wesentlichen vorgegebene Baukonzept binden, erscheint auch aus diesem Grund die Einbeziehun... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nach der am 1. Februar 1977 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) eingelangten Abgabenerklärung habe die G...-Wohnungseigentumsgesellschaft m. b.H. (in der Folge: Verkäuferin) eine bestimmte in Wien XXII gelegene, aus einem Grundstück bestehende Liegenschaft (in der Folge: Grundstück) gekauft. Im Mai 1976 war ein von FN als Bauführer und Planverfasser sowie als Gesch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161
Besprechung in:
AnwBl 6/1992, S 486; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.19... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108;
SWK 1996, A 201 - 204;
Rechtssatz: Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerseits... mehr lesen...
In ihrer Berufung gegen den erklärungsgemäß ergangenen Gewerbesteuerbescheid für 1988 wandte die Beschwerdeführerin ein, § 10 Abs. 8 EStG 1988 stelle eine Gewinnermittlungsvorschrift dar und gelte daher auch für die Gewerbesteuer. Die belangte Behörde vertrat in der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsentscheidung die Ansicht, die für das Streitjahr anzuwendende Bestimmung des Art. I Z. 3 BGBl. Nr. 405/1988 sei als Maßnahme der Einkommensermittlung anzusehen. Sie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §8;EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §2 Abs2 idF 1989/660;EStGNov 1988/405 Art1 Z3;
Rechtssatz: Ausf zur wörtlichen, historischen und teleologischen Interpretation des Verlustausgleichsverbotes iZm Verlusten, die durch die Inanspruchnahme von vorzeitiger Abschreibung und Investitionsfreibetrag entstehen. ... mehr lesen...
Mit den im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidungen wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) jeweils die Berufung des Erstbeschwerdeführers und dessen Ehegattin, der Zweitbeschwerdeführerin, gegen den jeweiligen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) je vom 12. Februar 1987, mit denen ihnen gegenüber jeweils für einen noch näher darzustellenden Er... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0095 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097). ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatten die Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1982 je 48/4275 Anteile der Liegenschaft EZ 430, Parzelle 65/6, KG X, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, "samt allem faktischen und rechtlichem Zubehör nach Maßgabe des gegenwärtigen baulichen und wirtschaftlichen Zustandes" zu einem Barkaufpreis von 91.600 S erworben. Auf Grund der hierüber am 3. August 1982 erstatteten Abgabenerklärung hatte das Finanzamt fü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0165
Rechtssatz: Es liegt kein Ermessensfehler und keine sonstige Rechtswidrigkeit vor, wenn die Zweckmäßigkeit der verfügten... mehr lesen...