Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Seit jeher zu seiner Landwirtschaft gehörige Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) verkaufte er 1987 um S 390.000,--. Seine Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft für dieses Jahr ermittelte und erklärte er nach Durchschnittssätzen. Das Finanzamt unterzog daneben den Erlös aus dem erwähnten Verkauf der Einkommenbesteuerung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, weil dieser Erlö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1987/033;EStG 1972 §10;EStG 1972 §12;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Erlöse aus dem Verkauf von Teilwaldrechten, die zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehören, sind von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfaßt (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0143). Teilwaldrechte sind auch na... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/351;
Rechtssatz: Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung92 Luftverkehr
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §10;EStG 1972 §8;InvestPrämG §2;LuftfahrtG 1958 §101;LuftfahrtG 1958 §116; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/21, 384;
Rechtssatz: Verweist eine abgabenrechtliche Vorschrift bzgl eines bestimmten tatbestandsmäßigen Begriffes ausdrücklich auf and... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160132.X04 Im RIS seit 26... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;EStG 1972 §10;EStG 1972 §4 Abs2;
Rechtssatz: Wegen unterlassener Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages kommt keine Bilanzberichtigung iS des § 4 Abs 2 erster Satz EStG in Betracht, sondern allenfalls eine Bilanzänderung iS des zweiten Satzes der Gesetzesstelle, allerdings nur mit Zustimmung der Abgabenb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß ein bestimmter Erwerbsvorgang den Tatbestand des Erwerbes eines Betriebes (Teilbetriebes) erfüllt, wodurch die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages ausgeschlossen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984140088.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §10;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Investitionsrücklage und Investitionsfreibetrag sowie Abfertigungsrücklage gehören zum Wertbetrag eines Unternehmens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160018.X04 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter, die unter Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages angeschafft (hergestellt) wurden, müssen - bei sonstiger Nachversteuerung des Investitionsfreibetrages - fünf Jahre hindurch im Betriebsvermögen verbleiben. Der in das Jahr der Anschaffung (Herstellung) fallende Zeitraum ist dabei zusätzlich zu den fünf folgende... mehr lesen...