Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 875;Rechtssatz
Die Auflösung einer Investitionsrücklage und die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages schließen einander zwar nicht zur Gänze aus (anders als bei vorzeitiger Abschreibung), diese Begünstigungen können aber auch nicht kumuliert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987140181.X02Im RIS seit
02.06.1992