RS Vwgh 1991/12/10 89/14/0064

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §23;
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §10;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §8;
EStG 1972 §9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1995/6, S 104-108; SWK 1996, A 201 - 204;

Rechtssatz

Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerseits und Käufer bzw Rückvermieter andererseits noch eine Leasinggesellschaft zwischengeschaltet wurde, der ausschließlich wirtschaftliche Funktion zukam (Aufgreifen, Zusammenführen und Wahrnehmen der wirtschaftlichen Interessen von Leasingpartnern), spricht nicht gegen die steuerliche Anerkennung des vorliegenden Leasinggeschäftes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X02

Im RIS seit

10.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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