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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1995/6, S 104-108; SWK 1996, A 201 - 204;Rechtssatz
Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerseits und Käufer bzw Rückvermieter andererseits noch eine Leasinggesellschaft zwischengeschaltet wurde, der ausschließlich wirtschaftliche Funktion zukam (Aufgreifen, Zusammenführen und Wahrnehmen der wirtschaftlichen Interessen von Leasingpartnern), spricht nicht gegen die steuerliche Anerkennung des vorliegenden Leasinggeschäftes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X02Im RIS seit
10.12.1991