RS Vwgh 1995/9/27 95/16/0209

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Eine Grundstücksübertragung an den früheren Gatten im Zuge der Auflösung einer Ehe ist ebenso als Aufgabe des begünstigten Zweckes zu werten wie zB die Übertragung eines Grundstückes an Kinder (Hinweis: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II, dritter Teil, Grunderwerbsteuer, Ergänzung H 12/2; E 17.2.1983, 82/15/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160209.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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