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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs2;Rechtssatz
Eine Grundstücksübertragung an den früheren Gatten im Zuge der Auflösung einer Ehe ist ebenso als Aufgabe des begünstigten Zweckes zu werten wie zB die Übertragung eines Grundstückes an Kinder (Hinweis: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II, dritter Teil, Grunderwerbsteuer, Ergänzung H 12/2; E 17.2.1983, 82/15/0075).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160209.X01Im RIS seit
20.11.2000