Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §215 Abs4;EO §331;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs5;
Rechtssatz: Ein sich aus § 17 GrEStG 1987 ergebender Rückzahlungsanspruch stellt, solange noch kein Guthaben iSd § 215 Abs 4 BAO auf dem Abgabenkonto besteht (und solange daher noch keine Geldforderung gegen die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 1992 verkaufte die EB und HYPO-Bank Burgenland AG (in der Folge: AG) der EB und Hypo-ImmobilienvermietungsgesellschaftmbH (in der Folge: GmbH) die im Kaufvertrag näher bezeichneten Liegenschaften. Mit Bescheid vom 7. Jänner 1993 setzte das Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer fest. Mit Notariatsakt vom 12. September 1995 wurde zwischen den Vertragsparteien ein Verschmelzungsvertrag errichtet. Danach wird die GmbH durch Übertra... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 1992 verkaufte die EB und HYPO-Bank Burgenland AG (in der Folge: AG) der EB und Hypo-ImmobilienvermietungsgesellschaftmbH (in der Folge: GmbH) die im Kaufvertrag näher bezeichneten Liegenschaften. Mit Bescheid vom 7. Jänner 1993 setzte das Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer fest. Mit Notariatsakt vom 12. September 1995 wurde zwischen den Vertragsparteien ein Verschmelzungsvertrag errichtet. Danach wird die GmbH durch Übertra... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Eine Parteienvereinbarung nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 muß zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen werden, zwischen denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (Hinweis E 26.6.1997, 97/16/0024). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsab... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;UmgrStG 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 und die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 17 Abs 2 GrEStG 1987 ist nicht, daß das den vorangega... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 17 Abs 2 GrEStG 1987 bedeutet, daß eine Vereinbarung über die Rückgängigmachung eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäftes, wie auch der eigentliche ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/16/0345 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Zweck des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Eine Parteienvereinbarung nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 muß zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen werden, zwischen denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (Hinweis E 26.6.1997, 97/16/0024). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;UmgrStG 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 und die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 17 Abs 2 GrEStG 1987 ist nicht, daß das den vorangega... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 17 Abs 2 GrEStG 1987 bedeutet, daß eine Vereinbarung über die Rückgängigmachung eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäftes, wie auch der eigentliche ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/16/0345 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Zweck des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 2./9. November 1994 von der Innerebner Bauträger GmbH Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 973 KG Wilten, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an einer bestimmten, von der Verkäuferin zu schaffenden Wohnung um den Kaufpreis von S 3,876.000,--. Die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von diesem Erwerbsvorgang erwuchs in Rechtskraft. Mit einer "Vereinbarung über die Vertragsaufhebung" vom 17. April 1996 wurde der Kaufvert... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 2./9. November 1994 von der Innerebner Bauträger GmbH Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 973 KG Wilten, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an einer bestimmten, von der Verkäuferin zu schaffenden Wohnung um den Kaufpreis von S 3,876.000,--. Die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von diesem Erwerbsvorgang erwuchs in Rechtskraft. Mit einer "Vereinbarung über die Vertragsaufhebung" vom 17. April 1996 wurde der Kaufvert... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/20 98/16/0029 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/20 98/16/0029 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 26. Juni 1995 von Christian Bucher die Liegenschaft EZ 554, Grundbuch 82103 Going, um S 6,200.000,--, wofür ihr mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im folgenden kurz: Finanzamt) vom 14. Juli 1995 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben wurde. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft; die Steuer wurde bezahlt. Mit Eingabe vom 25. Oktober 1995 behauptete die Beschwerdeführerin, der Kaufvertrag vom 26. J... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 26. Juni 1995 von Christian Bucher die Liegenschaft EZ 554, Grundbuch 82103 Going, um S 6,200.000,--, wofür ihr mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im folgenden kurz: Finanzamt) vom 14. Juli 1995 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben wurde. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft; die Steuer wurde bezahlt. Mit Eingabe vom 25. Oktober 1995 behauptete die Beschwerdeführerin, der Kaufvertrag vom 26. J... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck aufgehoben wird, gleichzeitig das Grundstück auf eine vom Käufer au... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck aufgehoben wird, gleichzeitig das Grundstück auf eine vom Käufer au... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Leasingnehmerin) schloß am 10./14. März 1995 mit der L. GmbH (Leasinggeberin) eine als "Leasingvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Die darüber errichtete Urkunde hat folgenden auszugsweisen Inhalt: "I. Leasingobjekt Die Leasinggeberin verleast und die Leasingnehmerin least das wie folgt näher bezeichnete Leasingobjekt: Die Liegenschaft EZ 560, Grundbuch 82102 F, Bezirksgericht K, mit einer Fläche von 2.185 m2, an welcher die Leasinggeberin Eigent... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Leasingnehmerin) schloß am 10./14. März 1995 mit der L. GmbH (Leasinggeberin) eine als "Leasingvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Die darüber errichtete Urkunde hat folgenden auszugsweisen Inhalt: "I. Leasingobjekt Die Leasinggeberin verleast und die Leasingnehmerin least das wie folgt näher bezeichnete Leasingobjekt: Die Liegenschaft EZ 560, Grundbuch 82102 F, Bezirksgericht K, mit einer Fläche von 2.185 m2, an welcher die Leasinggeberin Eigent... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;
Rechtssatz: Zweck des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten wieder beseitigt werden (Hinweis E 3.6.1993, 90/16/0144, 90/16/0145, 0146). Sind an einem rückerworbenen Grundstück Veränderungen vorgenommen worden, dann kann die Steuerbegünstigung nach § ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0165; E 25.10.1990, 89/16/0146). Die Abrede, daß das Objekt "durch Be... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;
Rechtssatz: Zweck des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten wieder beseitigt werden (Hinweis E 3.6.1993, 90/16/0144, 90/16/0145, 0146). Sind an einem rückerworbenen Grundstück Veränderungen vorgenommen worden, dann kann die Steuerbegünstigung nach § ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0165; E 25.10.1990, 89/16/0146). Die Abrede, daß das Objekt "durch Be... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften und den mit den Beschwerden vorgelegten Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1995 112/2200 Anteile an einer bestimmten Liegenschaft von der V.P. Ges.m.b.H zum Kaufpreis von S 3,000.000,-- erworben. Vereinbart war, daß mit dem Miteigentumsanteil später Wohnungseigentum an der Wohnung Top Nr. 18 im Dachgeschoß verbunden werde. Die Verkäuferin, eine Wohnungseigentumsorganisatorin im ... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften und den mit den Beschwerden vorgelegten Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1995 112/2200 Anteile an einer bestimmten Liegenschaft von der V.P. Ges.m.b.H zum Kaufpreis von S 3,000.000,-- erworben. Vereinbart war, daß mit dem Miteigentumsanteil später Wohnungseigentum an der Wohnung Top Nr. 18 im Dachgeschoß verbunden werde. Die Verkäuferin, eine Wohnungseigentumsorganisatorin im ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist nicht iSd § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/16/0139 2
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz ... mehr lesen...