1 Unbestritten ist, dass die K GmbH mit Kaufvertrag vom 8. Juni 2016 eine Liegenschaft in der KG F an die A GmbH verkaufte. Mit Aufhebungsvereinbarung vom 8./18. Juli 2016 hoben die Parteien des Kaufvertrages vom 8. Juni 2016 diesen an der Wurzel auf. Mit Kaufvertrag vom 18. Juli 2016 wurde die Liegenschaft in der KG F von der K GmbH an die H I GmbH verkauft. 2 Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 stellte die A GmbH an das damalige Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und G... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist nicht im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer eine ursprüngliche (freie) Rechtss... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0184 E 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das ist aber unter anderem dann nicht der Fa... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 17. Februar 2015 wies das Finanzamt den Antrag der Revisionswerberin, einer Privatstiftung, nach § 17 GrEStG wegen Rückgängigmachung des der Vorschreibung zugrundeliegenden Kaufvertrags vom 24. Oktober 2012 ab. 2 Der dagegen erhobenen Beschwerde der Revisionswerberin gab das Bundesfinanzgericht keine Folge und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 § 17 GrEStG stelle eine Ausnahme von... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0184 E 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das ist aber unter anderem dann nicht der Fa... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht gegenüber dem revisionswerbenden S (Revisionswerber) im Instanzenzug Grunderwerbsteuer in näher angeführter Höhe fest und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Der Revisionswerber habe einen mit 13. Februar 2009 datierten, am 25. Februar 2009 aufsichtsbehördlich genehmigten Mietkaufvertrag mit einer G. GmbH geschlossen. Nach diesem im angefochtenen Erkenntnis auszugsweise... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 22. Jänner 2013 veräußerte die Marktgemeinde G. der revisionswerbenden Kommanditgesellschaft (Revisionswerberin) mehrere Grundstücke um einen Kaufpreis von rund 24,700.000 EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass zwischen den Vertragsparteien ein näher bezeichneter Baurechtsvertrag rechtswirksam abgeschlossen werde und die erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt würden. 2 Mit Baurechtsvertrag vom 22. Jänner 2013 räumte die Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 22. Jänner 2013 veräußerte die Revisionswerberin der M. KG mehrere Grundstücke um einen Kaufpreis von rund 24,700.000 EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass zwischen den Vertragsparteien ein näher bezeichneter Baurechtsvertrag rechtswirksam abgeschlossen werde und die erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt würden. 2 Mit Baurechtsvertrag vom 22. Jänner 2013 räumte die M. KG der Revisionswerberin hinsichtlich dieser Grundstücke bis zum 3... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2018/16/0005 E 26. März 2019 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges im Sinn des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG verlangt, dass der Verkäufer seine ursprüngliche Rechtsstellung und jene Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangt, die er vor dem ursprünglichen Vertragsabschlus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird in eine Vertragsgestaltung die Regelung aufgenommen, dass nach Ablauf einer bestimmten Dauer etwa ein Leasingnehmer das (zuvor von ihm dem Leasinggeber veräußerte) Leasingobjekt durch Bezahlung der letzten monatlichen Leasingrate erwirbt, so hat damit der Leasingnehmer einen Übereignungsanspruch im Sinn des § 1 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2018/16/0005 E 26. März 2019 RS 4 Stammrechtssatz Ein Erlöschen des Baurechts mit Zeitablauf stellt kein "Rückgängigmachen" der Leistung "Einräumung des Baurechts" dar (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0094, zum Verkauf der Liegenschaft an den Baurechtsberechtigten). European Case L... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin kaufte von ihrem Vater Liegenschaftsanteile und entrichtete den vereinbarten Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer wurde vom Vertragserrichter selbstberechnet. Unter Berufung auf einen gut vier Monate später geschlossenen und bereits eine Aufsandungserklärung enthaltenden Aufhebungsvertrag beantragte die Revisionswerberin, die Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG nicht festzusetzen. Diesen Antrag wies das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Grundbuchseingabe vom 25. September 2001 beim BG für ZRS Graz die Einverleibung des Eigentumsrechts von 86/1652 Anteilen eines Grundstücks, mit denen ein Wohnungseigentumsrecht verbunden war. Der Antrag wurde bewilligt und im Grundbuch vollzogen. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 243.454,-- mit EUR 2.434,54 im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Mit der Eingabe vom 6.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Grundbuchseingabe vom 25. September 2001 beim BG für ZRS Graz die Einverleibung des Eigentumsrechts von 86/1652 Anteilen eines Grundstücks, mit denen ein Wohnungseigentumsrecht verbunden war. Der Antrag wurde bewilligt und im Grundbuch vollzogen. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 243.454,-- mit EUR 2.434,54 im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Mit der Eingabe vom 6.... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §30 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine dem § 17 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 GrEStG vergleichbare Regelung, wonach die Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird, wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist, und das wirtschaftliche Ergebnis des u... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §30 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine dem § 17 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 GrEStG vergleichbare Regelung, wonach die Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird, wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist, und das wirtschaftliche Ergebnis des u... mehr lesen...
Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betrieb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftsanteile sich im Eigentum des Ehepaares B befinden. Mit Kaufvertrag vom 21. März 2000 erwarb die Beschwerdeführerin von der S KG um S 14,3 Mio eine Liegenschaft und entrichtete dafür Grunderwerbsteuer in Höhe von S 500.500,--. Mit Aufhebungsvertrag vom 22. Dezember 2000 hoben die Vertragsparteien den genannten Kaufvertrag wieder auf, "so als ob dieser niemals abgeschlossen worden wäre". ... mehr lesen...
Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betrieb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftsanteile sich im Eigentum des Ehepaares B befinden. Mit Kaufvertrag vom 21. März 2000 erwarb die Beschwerdeführerin von der S KG um S 14,3 Mio eine Liegenschaft und entrichtete dafür Grunderwerbsteuer in Höhe von S 500.500,--. Mit Aufhebungsvertrag vom 22. Dezember 2000 hoben die Vertragsparteien den genannten Kaufvertrag wieder auf, "so als ob dieser niemals abgeschlossen worden wäre". ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer sein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer sein... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 25. Juli 1997 schlossen die Ehegattin des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführer einen Baurechtsvertrag. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war Eigentümerin eines näher bezeichneten Grundstücks im Ausmaß von 5624 m2, auf dem der Beschwerdeführer mit Zustimmung seiner Ehegattin eine Produktionshalle mit Büro- und Wohntrakt sowie Garagen errichtet hatte. Die Ehegattin bestellte dem Beschwerdeführer hinsichtlich einer Teilfläche von 3435 m2 auf die Dauer von 75 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 25. Juli 1997 schlossen die Ehegattin des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführer einen Baurechtsvertrag. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war Eigentümerin eines näher bezeichneten Grundstücks im Ausmaß von 5624 m2, auf dem der Beschwerdeführer mit Zustimmung seiner Ehegattin eine Produktionshalle mit Büro- und Wohntrakt sowie Garagen errichtet hatte. Die Ehegattin bestellte dem Beschwerdeführer hinsichtlich einer Teilfläche von 3435 m2 auf die Dauer von 75 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung der Aufhebung des Baurechts kann nicht gesprochen werden, wenn in dieser Vereinbarung gleichzeitig der Verkauf der vom Baurecht umfassten Liegenschaft an den Baurechtsinhaber erfolgte, der im Beschwerdefall überdies auch dort Bauwerke errichtet hatte. Mit der hier vorli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung der Aufhebung des Baurechts kann nicht gesprochen werden, wenn in dieser Vereinbarung gleichzeitig der Verkauf der vom Baurecht umfassten Liegenschaft an den Baurechtsinhaber erfolgte, der im Beschwerdefall überdies auch dort Bauwerke errichtet hatte. Mit der hier vorli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt,... mehr lesen...