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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0116Rechtssatz
Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innegehabt hat, durch einen der im § 17 Abs 1 GrEStG 1987 genannten Rechtsvorgänge wiedererlangt (Hinweis E 21.1.1998, 97/16/0345).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160115.X04Im RIS seit
04.01.2002