RS Vwgh 1998/10/29 98/16/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1998
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0116

Rechtssatz

Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innegehabt hat, durch einen der im § 17 Abs 1 GrEStG 1987 genannten Rechtsvorgänge wiedererlangt (Hinweis E 21.1.1998, 97/16/0345).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160115.X04

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten