Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/18 97/16/0047 1 Stammrechtssatz Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/16/0139 1
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz Erwerbsvorgang ist der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/16 94/16/0097 1
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist nicht iSd § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/16/0139 2
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/18 97/16/0047 1 Stammrechtssatz Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/16/0139 1
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz Erwerbsvorgang ist der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0391 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/16 94/16/0097 1
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche ... mehr lesen...
Die fünf Beschwerdeführer erwarben - ebenso wie 34 weitere Personen - von der I GmbH in Linz, H-Straße 7, Anteile an der Liegenschaft EZ 296 Grundbuch Wieden, Bezirksgericht Innere Stadt. Die - jeweils im wesentlichen gleichlautende - Urkunde über den Kaufvertrag wurde vom Erstbeschwerdeführer am 20. Juli 1988, vom Zweitbeschwerdeführer am 23. Juni 1988, von der Drittbeschwerdeführerin am 22. Juli 1988, vom Viertbeschwerdeführer am 14. Dezember 1988 und vom Fünftbeschwerdeführer am 9.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0007
95/16/0008
95/16/0009
95/16/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/28 95/16/0019 1 Stammrechtssatz Bei Verkehrsteuern wird die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse (abgesehen von der Verwirkl... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem hg. Akt 95/16/0126 und einer gemäß § 35 Abs. 2 VwGG abgegebenen Stellungnahme der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und S (= der Beschwerdeführer im hg. Verfahren 95/16/0126), die seinerzeit eine Heirat beabsichtigt hatten, schlossen am 8. Juni 1993 mit der P GmbH einen Kaufvertrag betreffend bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 1702 GB nn1 J, je zur Häl... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem hg. Akt 95/16/0126 und einer gemäß § 35 Abs. 2 VwGG abgegebenen Stellungnahme der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und S (= der Beschwerdeführer im hg. Verfahren 95/16/0126), die seinerzeit eine Heirat beabsichtigt hatten, schlossen am 8. Juni 1993 mit der P GmbH einen Kaufvertrag betreffend bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 1702 GB nn1 J, je zur Häl... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33 Abs1;ErbStG §33 lita;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 im ErbStG ist angesichts der Regelung des § 33 Abs 1 ErbStG kein Raum. Es verbietet sich daher die Annahme einer echten Gesetzeslücke im ErbStG bet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §11 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682 ;GrEStG 1987 §17 Abs4 idF 1994/682;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 4 GrEStG 1987 kann gegebenenfalls auch zur gänzlichen Aufhebung der Grunderwerbsteuervorschreibung führen. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 waren erforderlich, w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33 Abs1;ErbStG §33 lita;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 im ErbStG ist angesichts der Regelung des § 33 Abs 1 ErbStG kein Raum. Es verbietet sich daher die Annahme einer echten Gesetzeslücke im ErbStG bet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §11 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682 ;GrEStG 1987 §17 Abs4 idF 1994/682;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 4 GrEStG 1987 kann gegebenenfalls auch zur gänzlichen Aufhebung der Grunderwerbsteuervorschreibung führen. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 waren erforderlich, w... mehr lesen...
Aus den vorliegenden Beschwerden und den ihnen angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Der Erstbeschwerdeführer veräußerte der zweitbeschwerdeführenden GmbH mit Kaufvertrag vom 31. Dezember 1991 die Liegenschaft EZ 202, KG 75 3111 M, um den Kaufpreis von S 4,200.000,--. Dieser Kaufvertrag wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach, Grundverkehrskommission, vom 23. April 1992, Zl. 20.411/2/1992-1GV, nach § 1 Abs. 2 des Grundverkehr... mehr lesen...
Aus den vorliegenden Beschwerden und den ihnen angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Der Erstbeschwerdeführer veräußerte der zweitbeschwerdeführenden GmbH mit Kaufvertrag vom 31. Dezember 1991 die Liegenschaft EZ 202, KG 75 3111 M, um den Kaufpreis von S 4,200.000,--. Dieser Kaufvertrag wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach, Grundverkehrskommission, vom 23. April 1992, Zl. 20.411/2/1992-1GV, nach § 1 Abs. 2 des Grundverkehr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0048
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllungsgeschäft der Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Gr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0048
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllungsgeschäft der Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Gr... mehr lesen...
Mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 6. Februar 1987 hatte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in W der Z-Ges.m.b.H. in W auf Grund der mit 29. Dezember 1986 datierten Abgabenerklärung ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 3,461.157,-- für insgesamt 65 Kaufgeschäfte zwischen der Bescheidadressatin und den in der zur Abgabenerklärung beiliegenden Liste angeführten Käufern die Grunderwerbsteuer in der Höhe von S 254.726,-- rechtskräftig vorgesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §204;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17 Abs1;
Rechtssatz: Liegt ein Verkauf von einem Verkäufer an eine bestimmte Anzahl von Erwerbern von Miteigentumsanteilen vor, so ist eine der Zahl der Erwerber entsprechende Zahl von Abgabenschuldigkeiten und sind daraus folgend eben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6;GrEStG 1955 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde darf sich bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerschuld nicht entrichten soll (Hinweis E 24.11.1994, 89/16/0050). ... mehr lesen...
Dr. Helmut H war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch Dornbach, Grundstück Nr. 376/1, 377, 378 und 379, mit der Grundstücksadresse W. Er faßte den Entschluß, aus diesem Grundstück durch Um- bzw. Zu- und Neubau des dort befindlichen Altbaues eine Ertragsimmobilie zu schaffen, die langfristige Mieteinnahmen versprach, und war aus Finanzierungsgründen daran interessiert, Dritte als Investoren für das Projekt zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres 1988 beauftragte er die I Ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 199... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 199... mehr lesen...