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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck aufgehoben wird, gleichzeitig das Grundstück auf eine vom Käufer ausgesuchte andere Person zu übertragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160029.X01Im RIS seit
06.03.2002