RS Vwgh 1998/8/20 98/16/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.1998
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck aufgehoben wird, gleichzeitig das Grundstück auf eine vom Käufer ausgesuchte andere Person zu übertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160029.X01

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten