Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens vom 25. Mai 1993, zugestellt am 2. Juni 1993, in welchem er aufgefordert worden sei, bekanntzugeben, wer das Kraftfahrzeug am 29. April 1993 um 13.08 Uhr auf der B 169 Zillertal-Bundesstraße... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1065/69 E 10. November 1969 VwSlg 7680 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist berechtigt, im Verwaltungsverfahren die Bestrafung eines Beschuldigten mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass ihm die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person (GmbH) zuzurechnen s... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk vom 24. Juni 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der "R-GesmbH" zu verantworten zu haben, daß in der Filiale S dieses Unternehmens die Dienstnehmerin P (Spruchpunkt 1:) am Samstag, dem 23. Jänner 1993 bis 20 Uhr und am Sonntag, dem 24. Jänner 1993 von 8 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/11/0284
Rechtssatz: Daß den Beschuldigten seine strafrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 9 VStG (noch) als handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH und nicht als Vorstand der (nunmehrigen) AG, in die di... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt G vom 13. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als gemäß § 9 Abs. 2 und 4 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich, daß die S. AG auf einer örtlich näher umschriebenen Baustelle am 7. August 1991 zwei namentlich genannte Arbeitnehmer in einer Künette in einer Tiefe von 2,5 m beschäftigt habe, a) obwohl diese Künette, die eine Länge von über 10 m aufgewi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/023/0259 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/13 93/02/0181 3 Stammrechtssatz Auch im Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber (zur Vertretung nach außen Berufene, Beauftragte, Bevollm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs5;AVG §37;BArbSchV §16 Abs4;VStG §5 Abs1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/023/0259 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0119 3
(hier: Stichprobenartige Besuche durch den Arbeitgeber stellen
keine ausreichende Kontrolle dar). S... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. Mai 1993 wurde beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die bescheidmäßige Feststellung begehrt, daß die Mitteilung vom 24. März 1993 die rechtswirksame Bestellung der darin genannten Personen (Filialleiter) zu verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG bewirkt habe. Dieses Schreiben ist auf Firmenpapier einer Gesellschaft m.b.H. verfaßt; sein Text beginnt mit "Wir haben als Geschäftsführer der ... Gesellschaft m.b.H. und somit als die z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23;AVG §13 Abs3;AVG §37;AVG §63 Abs1;VStG §9;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zurechnung einer Mitteilung gemäß § 23 ArbIG 1993 (hier "Antrag auf bescheidmäßige Feststellung" der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG) und der Berufungslegitimation der phys Person (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23;VStG §9;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 9 VStG (iVm § 23 ArbIG) obliegt ausschließlich den Verwaltungsstrafbehörden. Sie haben in den von ihnen durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren zu prüfen, ob die von ihnen als Beschuldigte behandelten Personen für die den Gegenstand ihrer Verfahren bildenden strafbaren Verhaltensweisen überhaupt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk vom 8. April 1993, wurde der im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Arbeitgeberin F-GmbH mit Sitz in W, zu verantworten, daß diese Gesellschaft A) am 7.11.1991 und am 8.11.1991 auf der Baustelle in W, Z-Gasse 21 die beiden auslä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Allein durch die Aufrechterhaltung des Schuldspruches des erstbehördlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde mit der Maßgabe, daß dem Beschuldigten die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person zuzurechnen sei, findet eine Auswechslung oder eine Überschreitung der "Sache" n... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Oktober 1993 legte die Bundespolizeidirektion Wien der Beschwerdeführerin zur Last, sie habe am 16. Februar 1993 um 12.45 Uhr in einem namentlich bezeichneten Espresso in Wien als "Verantwortliche" einer namentlich genannten Gesellschaft mbH einen Münzgewinnspielapparat der Marke Admiral American Poker II betrieben, obwohl bei diesem Apparat zur Erzielung einer Gewinnmöglichkeit bei einem Spiel ein Einsatz von mehr als S 5,-- erforderlich gewesen sei, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0440 2 Stammrechtssatz Der
Spruch: des Strafbescheides hat das die Verantwortlichkeit des Täters konstituierende Merkmal richtig und vollständig wiederzugeben. Die Umschreibung der Tätereigenschaft als "Verantwortlicher" läßt die Merkmale nicht erkennen, aus denen sich d... mehr lesen...
Bei einer Betriebskontrolle am 21. Juni 1990 am Standort H-Straße 65 wurden zwei polnische Arbeitskräfte mit Umgrabe- und Rasenmäharbeiten beschäftigt angetroffen. Die beiden Polen verfügten über keine Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Gemäß einer nur in Fotokopie im Akt befindlichen, vom Beschwerdeführer nicht unterfertigten Niederschrift habe dieser am 21. Juni 1990 zugegeben, die beiden Polen beschäftigt zu haben, weil er keine österreichi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Für die Frage, wer als Arbeitgeber für die Verwaltungsübertretung der unerlaubten Beschäftigung eines Ausländers einzustehen hat, kommt es nicht (entscheidend) darauf an, wo die Arbeiten verrichtet worden sind, sondern nur darauf, wer diese Arbeiten i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. (GmbH) schuldig erkannt, zu verantworten zu haben, daß von namentlich genannten Arbeitnehmern der GmbH im Krankenhaus M zu näher bezeichneten Zeiten im Mai 1990 die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten worden sei. Er habe dadurch insgesamt 16 Übertretungen nach § 19 Abs. 2 zweiter Satz in Verbindung mit § 19 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/30 92/18/0118 7 Stammrechtssatz Daß die Vertretungsbefugnis einer juristischen Person (hier: Krankenanstalten-GmbH) einem Kollektivorgan übertragen ist, hindert weder die Bestrafung lediglich eines Mitgliedes dieses Organs noch die Bestrafung jeder einzelnen der kollektivvertretungsbefugten Personen. Dafür aber, daß üb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten, daß am 14. Dezember 1989 in einer bestimmten Filiale des Unternehmens entgegen § 22 Abs. 8 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) das Hubgliedertor als kraftbetriebenes Tor (elektrischer Antrieb) nicht für den Notbetrieb eingeri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §22 Abs8;AAV §23 Abs3;AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0119 3 Stammrechtssatz Die Behörde hat von Amts wegen zu ermitteln, ob es der Arbeitgeber (bzw in Fällen des § 9 VStG das dort genannte Organ) etwa bei der Beaufsichtigung des Bevollmächtigten an der erforderlichen Sorgfalt habe fehlen lass... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als "Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen ... der Fa. H ... G ... nach außen Berufener" unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. Juli 1992, zugestellt am 13. Juli 1992, Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher angeführten Ort abgestellt... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;HGB §17;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1992/03/25 92/02/0041 1 Stammrechtssatz Scheint als Zulassungsbesitzer die Firma, also der Name auf, unter dem der Besch als Kaufmann auftritt, ist Träger der daraus resultierenden Rechte und Pflichten iSd § 103 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. (GmbH) schuldig erkannt, zu verantworten zu haben, daß von namentlich genannten Arbeitnehmern der GmbH im Krankenhaus M zu näher bezeichneten Zeiten im Mai 1990 die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten worden sei. Er habe dadurch insgesamt 16 Übertretungen nach § 19 Abs. 2 zweiter Satz in Verbindung mit § 19 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/30 92/18/0118 7 Stammrechtssatz Daß die Vertretungsbefugnis einer juristischen Person (hier: Krankenanstalten-GmbH) einem Kollektivorgan übertragen ist, hindert weder die Bestrafung lediglich eines Mitgliedes dieses Organs noch die Bestrafung jeder einzelnen der kollektivvertretungsbefugten Personen. Dafür aber, daß üb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer bestimmten Filiale am 16. und 17. August 1990 die zulässige Tagesarbeitszeit im näher bezeichnetem Ausmaß überschritten habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mi... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des Strafbescheides enthaltene Formulierung "als gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten GmbH reicht zur Umschreibung aus, auf Grund welcher Stellung zur Gesellschaft sich die Verantwortlichkeit des Besch iSd § 9 VStG ergibt. Mit dieser Formulierung wird ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 17. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als verantwortlicher Beauftragter, nämlich als Leiter der Gebietsdirektion Süd der X-Ges.m.b.H., wobei er seiner Bestellung dazu gemäß § 9 Abs. 2 und 4 VStG nachweislich zugestimmt habe, verantwortlich zu sein, daß in der Zeit vom 8. November 1991 bis 29. Februar 1992 auf der gewerbebehördlich genehmigten Tankstelle Gp. 1011/2, KG S, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0131 E 17. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Ist zurzeit der angelasteten Tat ein gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 39 GewO nicht bestellt, so ist das zur Vertretung nach außen berufene Organ der juristischen Person nach § 9 VStG (oder allenfalls ein verantwortlicher Bea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die belangte Behörde unabhängig von einem allfälligen Zugeständnis der Partei oder der Verfahrensbeteiligten selbständig zu lösen hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040152.X03 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß der Büroraum einer näher bezeichneten Filiale nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von mindestens einem Zehntel der F... mehr lesen...