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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbIG 1993 §23;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Zurechnung einer Mitteilung gemäß § 23 ArbIG 1993 (hier "Antrag auf bescheidmäßige Feststellung" der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG) und der Berufungslegitimation der phys Person (Filialgeschäftsführers) gegen diesen Bescheid (Bescheidadressat ist GmbH) (hier: "Antrag" auf Firmenpapier, jedoch in "Wir-Form" textiert und mit dem Zusatz "als Geschäftsführer" unterschrieben. Antrag wurde von Behörde der GmbH zugerechnet und die Berufung des Geschäftsführers (Filialgeschäftsführers) als unzulässig zurückgewiesen).
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten einer juristischen Person Zurechenbarkeit Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020079.X03Im RIS seit
23.11.2001