RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0457

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Für die Frage, wer als Arbeitgeber für die Verwaltungsübertretung der unerlaubten Beschäftigung eines Ausländers einzustehen hat, kommt es nicht (entscheidend) darauf an, wo die Arbeiten verrichtet worden sind, sondern nur darauf, wer diese Arbeiten in Auftrag gegeben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090457.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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