RS VwGH Erkenntnis 1991/07/24 91/19/0111

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Veröffentlicht am 24.07.1991
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Sachverhalt ident mit VwGH E 1991/07/08 91/19/0086; Der Beschwerdefall 91/19/0112 wurde am 24.7.1991 im gleichen Sinn entschieden; Rechtssatz

Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd § 9 Abs 1 VStG irrelevant ist (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178).

Im RIS seit
07.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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