RS Vwgh 1966/5/9 0402/66

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Veröffentlicht am 09.05.1966
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6

Beachte

y29529;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/11/19 1770/63 1

Stammrechtssatz

Wer ein im Rechtssinn höherwertiges Gut auf Kosten eines

geringerwertigen rettet, handelt nicht rechtswidrig (hier:

Übertretung des § 7 Abs 2 StVO um einen gegen eine Einbahn

fahrenden Radfahrer nicht zu gefährden.

*

E 19.11.1964, 1770/63 #1 VwSlg 6496 A/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000402.X02

Im RIS seit

22.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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