Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 27.05.2003, Zl OP-465-2003, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der Firma J. S. E.K. Inter. Spedition, mit Sitz XY, die Zulassungsbesitzerin des LKW s mit dem amtlichen Kennzeichen XY / XY (beide) sei, unterlassen, dafür Sorge zu tragen, dass für die durchgeführte ökopunktepflichtige Transitfahrt durch das Gebiet der Republik Österreich vom ... mehr lesen...
Aufgrund der Strafverfügung vom 11.9.1995 wurde der Bezirkshauptmannschaft Weiz mit Schreiben vom 19.9.1995 bekanntgegeben, daß der Berufungswerber durch die Kanzlei Dr. Peter B und Dr. Gerlinde R rechtsfreundlich vertreten werde. Aufgrund des Einspruches des Berufungswerbers vom 29.9.1995 gegen die Strafverfügung vom 11.9.1995 wurde der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 11.10.1995 erlassen, womit der Einspruch als verspätet zurückgewiesen wurde. In der dagegen rechtzeitig einge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der UVS hat auch dann über eine Berufung, die rechtzeitig gegen die Zurückweisung eines Einspruchs wegen Verspätung eingebracht wird, innerhalb der Frist nach § 51 Abs 7 VStG zu entscheiden, wenn die Vorinstanz den Zurückweisungsbescheid rechtswidrigerweise nach § 51 Abs 7 VStG behoben und danach ein Straferkenntnis, gegen das neuerlich berufen wurde, erlassen hat. So war der Zurückweisungsbescheid wegen der rechtzeitigen Einbringung der Berufung nicht in Rechtskraft erwachsen.... mehr lesen...
Beachte Beachte aber VwGH Slg Nr 11802. Danach beginnt die Frist des §51 Abs7 VStG neu zu laufen, wenn die Berufung als verspätet zurückgewiesen worden war und in der Folge dem Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben wird. Rechtssatz: Die in §51 Abs7 VStG genannte Frist beginnt, wenn die Berufung gleichzeitig mit einem Wiedereinsetzungsantrag eingebracht wurde, mit dem Einlangen der Berufung und nicht mit der Bewilligung der Wiedereinsetzung zu laufen. mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer dem am 18.11.1992 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 12.11.1992, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu geben, wem Sie das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen L-50 überlassen gehabt haben, welches am 13.8.1992 um 12.58 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone Wien, T-straße, abgestellt war, nicht entsprochen." Wegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Übermittelt eine erstinstanzliche Behörde im Wege eines Unabhängigen Verwaltungssenates eines anderen Bundeslandes die Akten samt der eingebrachten Berufung so spät, daß nach Einhalten der verfahrensgestzlichen Bestimmungen eine Entscheidung über die Berufung innerhalb der im § 51 Abs 7 VStG festgelegten Frist nicht erfolgen kann, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist zur Frage des bei Laserverkehrsgeschwindigkeitsmessern zugrundezulegenden Toleranzabzuges - nämlich ob dieser 3 km/h oder 15 km/h beträgt - die Erstellung eines kraftfahrtechnischen Sachverständigengutachtens erforderlich und bleibt der geladene Sachverständige ohne Angabe von Gründen der öffentlichen mündlichen Verhandlung fern, so ist bei einer zuvor schriftlich abgegebenen, inhaltlich aber nicht überzeugenden Stellungnahme des Amtssachverständigen gemäß dem in § 51i VStG... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ist nicht in die Frist des § 51 Abs. 7 VStG einzurechnen. Einstellung. mehr lesen...
Beachte Vgl. auch VfGH v. 14.6.1993, G 93/92 u. G 70-72/93. Rechtssatz: VfGH zur Entscheidung von Zuständigkeitskonflikten zwischen UVS und Landeshauptmann nicht zuständig, weil UVS kein "Gericht" iS des B-VG ist. Berufungsverfahren in dem Sinne als formlos erledigt anzusehen, als der angefochtene Bescheid gemäß § 51 Abs. 7 VStG als aufgehoben gilt, wenn der UVS die Berufung an den Oö. Landeshauptmann weitergeleitet und jener einen rechtskräftigen Zurückweisungsbescheid erlassen und ... mehr lesen...
Beachte Vgl. auch VfGH v. 14.6.1993, G 68/92. Rechtssatz: VfGH zur Entscheidung von Zuständigkeitskonflikten zwischen UVS und einer Landesregierung nicht zuständig, weil UVS kein "Gericht" iS des B-VG ist. Berufungsverfahren in dem Sinne als formlos erledigt anzusehen, als der angefochtene Bescheid gemäß § 51 Abs. 7 VStG als aufgehoben gilt, wenn sowohl der UVS als auch die Oö. Landesregierung einen rechtskräftigen Zurückweisungsbescheid, mit dem sie jeweils ihre sachliche Zuständigk... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufhebung des Erkenntnisses des UVS von Amts wegen und Einstellung des Strafverfahrens, wenn sich im Zuge einer sich an eine Beschwerdeerhebung knüpfenden Verfügung des VwGH zur Aktenvorlage und Erstattung einer Gegenschrift aus dem von der Erstbehörde vorgelegten Akt ergibt, daß die Entscheidung des UVS dem Beschuldigten seitens der Erstbehörde nicht innerhalb der 15-Monats-Frist des § 51 Abs. 7 VStG zugestellt wurde. Schlagworte Berufungsentscheidung, Rechtzeitigkeit; Ve... mehr lesen...