Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung.