Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: zumindest 18. März 1991 Tatort: Betriebsanlage im Standort P Tatbeschreibung: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-Ges.m..b.H. & Co. KG zu verantworten, daß diese die oben genannte Betriebsanlage durch folgende Maßnahmen a) geändert (1-4) und b) nach der Änder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: zumindest 18. März 1991 Tatort: Betriebsanlage im Standort P Tatbeschreibung: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-Ges.m..b.H. & Co. KG zu verantworten, daß diese die oben genannte Betriebsanlage durch folgende Maßnahmen a) geändert (1-4) und b) nach der Änder... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat grundsätzlich kein subjektives Recht auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens (Hinweis B 16.7.1984, 84/10/0128, VwSlg 11498 A/1984). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §354 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;GewO 1973 §77 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §6;
Rechtssatz: Der Umstand, daß durch die lange Dauer der Betriebsanlagenverfahren die Zumutbarkeit des Zuwartens mit der Errichtung der Anlage nicht zu bejahen sei, bietet keinen Anhaltepunkt für die Annahme eines S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §354 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;GewO 1973 §77 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §6;
Rechtssatz: Der Umstand, daß durch die lange Dauer der Betriebsanlagenverfahren die Zumutbarkeit des Zuwartens mit der Errichtung der Anlage nicht zu bejahen sei, bietet keinen Anhaltepunkt für die Annahme eines S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und zwar als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zulassungsbesitzerin Firma M Gesellschaft m.b.H. unterlassen, auf mündliches Verlangen der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 20. November 1989, 09.10 Uhr, der Behörde unverzüglich, d. h. innerhalb der eingeräumten Frist, Auskunft darüber zu erteilen, wer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §45 Abs1;
Rechtssatz: Übermittelt der Rechtsanwalt des Bf einige Tage nach der Tat für ein Parkvergehen einen Geldbetrag unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift an den Gendarmerieposten, hindert dies die Behörde nicht, an den Bf eine Anfrage gemäß § 103 Abs 2 KFG zu richten; solange ein Verwaltungsstrafverfah... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes X erging am 9. Juli 1992 an den Beschwerdeführer seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) eine Ladung zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstrafverfahren, in der ihm zur Last gelegt wurde, er habe in der Zeit vom 13. April 1992 bis 4. Juni 1992 drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger als Dienstnehmer im Raum X beschäftigt, obwohl weder der Beschwerdeführer noch die Ausländer dazu nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (Au... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes X erging am 9. Juli 1992 an den Beschwerdeführer seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) eine Ladung zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstrafverfahren, in der ihm zur Last gelegt wurde, er habe in der Zeit vom 13. April 1992 bis 4. Juni 1992 drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger als Dienstnehmer im Raum X beschäftigt, obwohl weder der Beschwerdeführer noch die Ausländer dazu nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gemäß § 370 Abs. 2 GewO 1973 gewerberechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der K Ges.m.b.H. zu verantworten, daß IM ZEITRAUM VOM 6. FEBRUAR 1990 BIS 12. DEZEMBER 1990 die Müllschüttung der Schüttphase II auf den einzelnen Teilflächen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 6. September 1979 genehmigten Mülldepon... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gemäß § 370 Abs. 2 GewO 1973 gewerberechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der K Ges.m.b.H. zu verantworten, daß IM ZEITRAUM VOM 6. FEBRUAR 1990 BIS 12. DEZEMBER 1990 die Müllschüttung der Schüttphase II auf den einzelnen Teilflächen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 6. September 1979 genehmigten Mülldepon... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69;VStG §45 Abs1 Z1;VStG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/10/0106 1 Stammrechtssatz "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Besch innerhalb der Verjährungsfrist zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Die Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69;VStG §45 Abs1 Z1;VStG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/10/0106 1 Stammrechtssatz "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Besch innerhalb der Verjährungsfrist zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Die Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, sich am 9. Oktober 1991 um 8.40 Uhr an einem näher bestimmten Ort in G gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, die Atemluft auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen, obwohl er am selben Tag um 3.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigen Zustand auf der Götzener Landesstraße Nr. 12 im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VStG §19 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/20 91/02/0001 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" gelangt nur dann zur Anwendung, wenn nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben. Schlagworte freie Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 27. Jänner 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzer dem am 29. Jänner 1992 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 22. Jänner 1992 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu geben, wem sie ihr dem Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug überlassen gehabt habe, welches am 1. Juni 1991 um 10,17 Uhr in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 27. Jänner 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzer dem am 29. Jänner 1992 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 22. Jänner 1992 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu geben, wem sie ihr dem Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug überlassen gehabt habe, welches am 1. Juni 1991 um 10,17 Uhr in... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §45 Abs1 Z3;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0050 1 Stammrechtssatz Nur physische Personen können nach den Bestimmungen des VStG zur Verantwortung gezogen werden (Hinweis E 23.3.1988, 87/03/0090; E 7.9.1990, 85/18/0186). ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §45 Abs1 Z3;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0050 1 Stammrechtssatz Nur physische Personen können nach den Bestimmungen des VStG zur Verantwortung gezogen werden (Hinweis E 23.3.1988, 87/03/0090; E 7.9.1990, 85/18/0186). ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. September 1991 gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu zwei Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je drei Tage) verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern als Maurer zu verantworten habe, für die weder Beschäftigungsbewilligungen erteilt noch Befreiungsscheine ausgestellt worden seien. Mit dem nunmehr angefochtene... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. September 1991 gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu zwei Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je drei Tage) verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern als Maurer zu verantworten habe, für die weder Beschäftigungsbewilligungen erteilt noch Befreiungsscheine ausgestellt worden seien. Mit dem nunmehr angefochtene... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090468.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090468.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Verantwortlicher (Obmann) eines Fußballclubs zu verantworten, daß von diesem Verein am 10. Juni 1992 um 20.15 Uhr im Vereinslokal drei Spielapparate (Computerspiele "The Revenge", "Shinobi", ein Flipper) ohne Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft betrieben worden seien. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 lit. a und § 2 Abs. ... mehr lesen...