Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr (im Umfang des Ausspruches einer Bestrafung) angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe den mazedonischen Staatsangehörigen Z in der Zeit vom 25. Jänner 1993 bis 7. Dezember 1993 in G beschäftigt, ohne daß für diesen Ausländer eine Beschäftigungsb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr (im Umfang des Ausspruches einer Bestrafung) angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe den mazedonischen Staatsangehörigen Z in der Zeit vom 25. Jänner 1993 bis 7. Dezember 1993 in G beschäftigt, ohne daß für diesen Ausländer eine Beschäftigungsb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66;VStG §24;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0131 3 Stammrechtssatz Nach § 24 VStG iVm den §§ 37 und 66 AVG hat die Berufungsbehörde die Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen und unter Berücksichtigung der der Entlastung des Besch dienenden in gleicher ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66;VStG §24;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0131 3 Stammrechtssatz Nach § 24 VStG iVm den §§ 37 und 66 AVG hat die Berufungsbehörde die Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen und unter Berücksichtigung der der Entlastung des Besch dienenden in gleicher ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 20. Juni 1996, Zl. KUVS-1287/8/95, wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 5. Juli 1995 als unbegründet abgewiesen und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Spruch: wie folgt zu lauten hat: "Sie haben es als Inhaberin einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Espresso" zu veran... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/02/0083 3
(hier: Übertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994) Stammrechtssatz Ein Strafverfahren kann aus verschiedenen Gründen eingestellt werden; der Besch darf daher nicht ohne weiteres aus der Einstellung eines gegen ihn geführten - betreffend eine Tathandlung vom 21.3.1982 - Strafverfahren... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1995 wurde der Beschwerdeführer - ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin Bauunternehmung K Gesellschaft m.b.H. (mit dem Sitz in W) zu verantworten, daß di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1995 wurde der Beschwerdeführer - ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin Bauunternehmung K Gesellschaft m.b.H. (mit dem Sitz in W) zu verantworten, daß di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/07/0020 1 Stammrechtssatz Nach dem - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmenden - Eintritt der in § 31 Abs 3 erster Satz VStG normierten Strafbarkeitsverjährung darf auch ein Straferkenntnis von der Berufungsbehörde nicht mehr bestätigt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/07/0020 1 Stammrechtssatz Nach dem - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmenden - Eintritt der in § 31 Abs 3 erster Satz VStG normierten Strafbarkeitsverjährung darf auch ein Straferkenntnis von der Berufungsbehörde nicht mehr bestätigt w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 9. Oktober 1995 wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft 1. dem Bescheid der Marktgemeinde X vom 17. März 1995, wonach sie verpfichtet gewesen wäre, einen bestimmten Wohnwagen binnen 24 Stunden zu entfernen, zumindest bis 24. März 1995 nicht Folge gelei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 8. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 3. August 1992 Ort: S-Gasse 9, P Tatbeschreibung Sie haben es als das gemäß § 9 VStG nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der M-GesmbH., P, S-Gasse 9, als Arbeitgeber zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 3. August 1992 um 9.30 Uhr durchgeführten Überprüfung in Wien 21., S-Gasse/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 9. Oktober 1995 wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft 1. dem Bescheid der Marktgemeinde X vom 17. März 1995, wonach sie verpfichtet gewesen wäre, einen bestimmten Wohnwagen binnen 24 Stunden zu entfernen, zumindest bis 24. März 1995 nicht Folge gelei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 8. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 3. August 1992 Ort: S-Gasse 9, P Tatbeschreibung Sie haben es als das gemäß § 9 VStG nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der M-GesmbH., P, S-Gasse 9, als Arbeitgeber zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 3. August 1992 um 9.30 Uhr durchgeführten Überprüfung in Wien 21., S-Gasse/... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Stmk 1968 §73 Abs1;VStG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996060212.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/07/0020 1 Stammrechtssatz Nach dem - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmenden - Eintritt der in § 31 Abs 3 erster Satz VStG normierten Strafbarkeitsverjährung darf auch ein Straferkenntnis von der Berufungsbehörde nicht mehr bestätigt w... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Stmk 1968 §73 Abs1;VStG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996060212.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/07/0020 1 Stammrechtssatz Nach dem - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmenden - Eintritt der in § 31 Abs 3 erster Satz VStG normierten Strafbarkeitsverjährung darf auch ein Straferkenntnis von der Berufungsbehörde nicht mehr bestätigt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer wegen Verkehrsunzuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend entzogen (von der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 12. November 1990 an bis einschließlich 12. Mai 1991). In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VStG §45 Abs1;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Hat die Verwaltungsstrafbehörde das Verwaltungsstrafverfahren aus einem bloß formellen Grund (hier: im genutzten Verstreichen der Frist gem §51 Abs 5 VStG) eingestellt, so ist es der belangten Behörde nicht verwehrt, im Verfahren zur Entziehung der Lenkerber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm § 16 Abs. 2 (Z. 2) Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- bestraft, weil er in Innsbruck eine Fernmeldeanlage mit der Rufnummer 0512/5809nn mißbräuchlich verwendet habe, indem er am 4. August 1995 um 14.30 Uhr, am 5. August 1995 um 11.23 Uhr, 11.42 Uhr, 14.56 Uhr und 14.58 Uhr, am 7. August 1995 um... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm § 16 Abs. 2 (Z. 2) Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- bestraft, weil er in Innsbruck eine Fernmeldeanlage mit der Rufnummer 0512/5809nn mißbräuchlich verwendet habe, indem er am 4. August 1995 um 14.30 Uhr, am 5. August 1995 um 11.23 Uhr, 11.42 Uhr, 14.56 Uhr und 14.58 Uhr, am 7. August 1995 um... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: FG 1993 §16 Abs1;FG 1993 §16 Abs2 Z2;FG 1993 §43 Abs1 Z3;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Die mißbräuchliche Verwendung einer Fernmeldeanlage iSd § 16 Abs 2 Z 2 FG 1993 (hier: 22 anonyme Anrufe innerhalb von sieben Tagen unter derselben Rufnummer), um die ordnungsgemäße Bezahlung einer Schuld durch den belästigten Fernmeldea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: FG 1993 §16 Abs1;FG 1993 §16 Abs2 Z2;FG 1993 §43 Abs1 Z3;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Die mißbräuchliche Verwendung einer Fernmeldeanlage iSd § 16 Abs 2 Z 2 FG 1993 (hier: 22 anonyme Anrufe innerhalb von sieben Tagen unter derselben Rufnummer), um die ordnungsgemäße Bezahlung einer Schuld durch den belästigten Fernmeldea... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien wurde der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Universitätsassistent, schuldig erkannt, unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch, daß er die von ihm in den Jahren 1984 bis 1988 bezogenen Honorare aus einer Gutachtertätigkeit nicht offenlegte, Verkürzungen von Umsatzsteuer und Einkommensteuer in Höhe von insgesamt S 629.098,-- bewirkt und damit das Finanzvergehen de... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien wurde der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Universitätsassistent, schuldig erkannt, unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch, daß er die von ihm in den Jahren 1984 bis 1988 bezogenen Honorare aus einer Gutachtertätigkeit nicht offenlegte, Verkürzungen von Umsatzsteuer und Einkommensteuer in Höhe von insgesamt S 629.098,-- bewirkt und damit das Finanzvergehen de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;FinStrG §98 Abs3;VStG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0116, 0117). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;FinStrG §98 Abs3;VStG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0116, 0117). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. März 1994 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. GesmbH als Arbeitgeber einer Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit der AAV - begangen am 9. Oktober 1991 - für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994020331.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...