Index: L70718 Spielapparate Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SpielapparateG Vlbg §2 Abs1;SpielapparateG Vlbg §9 Abs1 lita;VStG §45 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Ein Strafverfahren kann aus verschiedenen Gründen eingestellt werden; der Besch darf daher nicht ohne weiteres aus der Einstellung eines gegen ihn geführten - betreffend eine Tathandlung vom 21.3.1982 - Strafverfahrens schließen, di... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wurde im Verwaltungsstrafverfahren als die gemäß § 9 VStG zur Vertretung der P-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) nach außen Berufene und damit auch für Verstöße der Ges.m.b.H. gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Verantwortliche behandelt. Im Februar und im März 1991 kam es zu insgesamt fünf Anzeigen des nunmehr beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes Wien (LAA) gegen die mP wegen zahlreicher Verstöße gege... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wurde im Verwaltungsstrafverfahren als die gemäß § 9 VStG zur Vertretung der P-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) nach außen Berufene und damit auch für Verstöße der Ges.m.b.H. gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Verantwortliche behandelt. Im Februar und im März 1991 kam es zu insgesamt fünf Anzeigen des nunmehr beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes Wien (LAA) gegen die mP wegen zahlreicher Verstöße gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftig... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, auf § 9 Abs. 2 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1974 gestützten Beschwerde wird der Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1992 bekämpft, womit ein Strafverfahren wegen Übertretung des Arbeitszeitgesetzes gemäß § 45 Abs. 1 Z. 3 VStG eingestellt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die vorliegende Beschwerde erweist sich aus folgenden Erwägungen als unbegründet: Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. schon das Erkenntnis vom 12. Dezember 1950,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1;VStG §32 Abs1;VStG §45 Abs1 Z3;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nur physische Personen können nach den Bestimmungen des VStG zur Verantwortung gezogen werden (Hinweis E 23.3.1988, 87/03/0090; E 7.9.1990, 85/18/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180050.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit der vorliegenden, auf § 9 Abs. 2 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1974 gestützten Beschwerde wird der Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1992 bekämpft, womit ein Strafverfahren wegen Übertretung des Arbeitszeitgesetzes gemäß § 45 Abs. 1 Z. 3 VStG eingestellt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die vorliegende Beschwerde erweist sich aus folgenden Erwägungen als unbegründet: Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. schon das Erkenntnis vom 12. Dezember 1950,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1;VStG §32 Abs1;VStG §45 Abs1 Z3;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nur physische Personen können nach den Bestimmungen des VStG zur Verantwortung gezogen werden (Hinweis E 23.3.1988, 87/03/0090; E 7.9.1990, 85/18/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180050.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Dem Mitbeteiligten wurde vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Landesverbandes Steiermark des Vereines "Österreichisches Rotes Kreuz" zu verantworten, daß in verschiedenen Ortsstellen - Bezirksstellen dieses Verbandes hinsichtlich acht namentlich genannter Arbeitnehmer zu im einzelnen bezeichneten Zeiten die zulässige Einsatzzeit überschritten und in einem Fall nach Beendigung der Tagesarbeitszeit nicht eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gewähr... mehr lesen...
Dem Mitbeteiligten wurde vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Landesverbandes Steiermark des Vereines "Österreichisches Rotes Kreuz" zu verantworten, daß in verschiedenen Ortsstellen - Bezirksstellen dieses Verbandes hinsichtlich acht namentlich genannter Arbeitnehmer zu im einzelnen bezeichneten Zeiten die zulässige Einsatzzeit überschritten und in einem Fall nach Beendigung der Tagesarbeitszeit nicht eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gewähr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Durch die Zustimmung des verantwortlichen Beauftragten zu seiner Bestellung tritt dieser - sofern seine Bestellung der Behörde bekanntgegeben wird - in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Durch die Zustimmung des verantwortlichen Beauftragten zu seiner Bestellung tritt dieser - sofern seine Bestellung der Behörde bekanntgegeben wird - in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 24. April 1992 gemäß § 28 AuslBG zu einer Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei ägyptischen Staatsbürgern (K und H) zu verantworten habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden waren. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. Dezember 1992 hat die belangte Behörde d... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 24. April 1992 gemäß § 28 AuslBG zu einer Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei ägyptischen Staatsbürgern (K und H) zu verantworten habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden waren. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. Dezember 1992 hat die belangte Behörde d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Aus Anlaß eines vom Beschwerdeführer am 25. September 1988 verursachten Verkehrsunfalles wurde ihm mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1988 die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen. Die Behörde stützte diese Entscheidung auf die Sachverhaltsfeststellungen des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zu Zl. 3-11605-88, mit dem der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;KFG 1967 §73 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Bf infolge eingetretener Verjährung ist nicht neu hervorgekommen iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG, sondern eine neu entstandene Tatsache. Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Einstellung des Strafverfahrens aus einem formellen Grund (Verjährung) stellt keine Entscheidung in der Vorfrage (Begehung eines Alkoholdeliktes durch den Bf) und somit auch keinen Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 Z 3 AVG dar (Hinweis E 16.10.1987, 87/11/0008, E 2.10.1990, 90/11/0140). Eu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung gemäß § 34 Abs. 1 lit. c des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes, Anlage zur Neukundmachung der Landesregierung, LGBl. Nr. 1/1982 (in der Folge: Landschaftsschutzgesetz), schuldig erkannt, wobei die ihr zur Last gelegte Tat wie folgt umschrieben wurde: "HS, F, hat am 6.6.1989 ein Vorhaben abweichend von Bewilligungen ausgeführt, indem sie es unterlassen hat, dafür Sor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69;VStG §45 Abs1 lita;VStG §52;
Rechtssatz: "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Besch innerhalb der Verjährungsfrist zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Die Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, daß eine Bestrafung wegen derselben Tat - auch unter Anwendung einer... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 19. April 1991 wurde der im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe, wie am 29. Mai 1990 um 15.45 Uhr im Zuge einer Kontrolle festgestellt worden sei, als im Sinne des § 9 VStG verantwortliches Organ der Firma S Ges.m.b.H., eingeschränkt auf die Ausübung des Bürobetriebes mit dem Standort in W, am Dienstag, dem 29. Mai 1990, in der Zeit von 15.45 bis 16.50 Uhr mindestens in G, KG O,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 19. April 1991 wurde der im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe, wie am 29. Mai 1990 um 15.45 Uhr im Zuge einer Kontrolle festgestellt worden sei, als im Sinne des § 9 VStG verantwortliches Organ der Firma S Ges.m.b.H., eingeschränkt auf die Ausübung des Bürobetriebes mit dem Standort in W, am Dienstag, dem 29. Mai 1990, in der Zeit von 15.45 bis 16.50 Uhr mindestens in G, KG O,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0131 2 Stammrechtssatz Aus der konditionalen Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge im § 45 Abs 1 Z 2 VStG mit der Konjunktion "wenn" im Zusammenhang mit dem verbum legale "nicht begangen hat", folgt, daß der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0131 1 Stammrechtssatz Eine Einstellung des Strafverfahrens (hier: nach § 45 Abs 1 Z 2 VStG) kann auch von der Berufungsbehörde verfügt werden (Hinweis E 4.12.1967, 1035/67, VwSlg 7238 A/1967). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §37;AVG §66;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0131 3 Stammrechtssatz Nach § 24 VStG iVm den §§ 37 und 66 AVG hat die Berufungsbehörde die Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt von Amts weg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0131 2 Stammrechtssatz Aus der konditionalen Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge im § 45 Abs 1 Z 2 VStG mit der Konjunktion "wenn" im Zusammenhang mit dem verbum legale "nicht begangen hat", folgt, daß der... mehr lesen...