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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/02/0083 3 (hier: Übertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994)Stammrechtssatz
Ein Strafverfahren kann aus verschiedenen Gründen eingestellt werden; der Besch darf daher nicht ohne weiteres aus der Einstellung eines gegen ihn geführten - betreffend eine Tathandlung vom 21.3.1982 - Strafverfahrens schließen, die Behörde teile seine Rechtsansicht, daß es sich
bei der ihm angelasteten Übertretung (bewilligungsloser Betrieb von drei - schon vor einiger Zeit aufgestellter - Spielapparaten am 10.6.1992, 20.15 Uhr) um ein Zustandsdelikt handle (Hinweis E 25.10.1989, 88/03/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040183.X01Im RIS seit
20.11.2000