Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener eines näher genannten Vereines, welcher Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bezeichneten Fahrzeuges sei, unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 28. Mai 2003, zugestellt am 2. Juni 2003, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 23. Dez... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 2004 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche der juristischen Person E. in Klagenfurt, diese wiederum als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Bescheides der Bundespolizeidirektion Klagenfurt über die Aufhebung der Zulassung (seit 25. Februar 2003) den Zu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener eines näher genannten Vereines, welcher Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bezeichneten Fahrzeuges sei, unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 28. Mai 2003, zugestellt am 2. Juni 2003, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 23. Dez... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VerG 2002 §6;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/03/0138 E 14. Dezember 1994 RS 2(Hier mit dem Zusatz: Dies gilt in gleicher Weise für die vertretungsbefugten Organe eines Vereines im Umfang des § 6 Vereinsgesetz 2002.) Stammrechtssatz Auch wenn die Lenkeranfrage iSd § 103 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/18/0440 E 25. Februar 1993 RS 2
(Hier: Im
Spruch: des Bescheides kommt nicht zum Ausdruck, für
welche Art von "juristischer Person" die Bfin die ihr angelastete
Tat als die für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift
strafrechtlich Verantwortliche begangen haben soll.) Stammrechtssatz Der
Spruch: des Straf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 2004 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche der juristischen Person E. in Klagenfurt, diese wiederum als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Bescheides der Bundespolizeidirektion Klagenfurt über die Aufhebung der Zulassung (seit 25. Februar 2003) den Zu... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VerG 2002 §6;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/03/0138 E 14. Dezember 1994 RS 2(Hier mit dem Zusatz: Dies gilt in gleicher Weise für die vertretungsbefugten Organe eines Vereines im Umfang des § 6 Vereinsgesetz 2002.) Stammrechtssatz Auch wenn die Lenkeranfrage iSd § 103 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/18/0440 E 25. Februar 1993 RS 2
(Hier: Im
Spruch: des Bescheides kommt nicht zum Ausdruck, für
welche Art von "juristischer Person" die Bfin die ihr angelastete
Tat als die für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift
strafrechtlich Verantwortliche begangen haben soll.) Stammrechtssatz Der
Spruch: des Straf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S Trans Güterbeförderung GesmbH, etabliert in ...", welche "Beförderer" eines näher genannten gefährlichen Gutes gewesen sei, zu verantworten, dass "dieses gefährliche Gut mit dem von Herrn MS gelenkten Lastkraftwagen mit dem Kennzeichen W-..., am 23.7.2001 um 13.45 in ... befördert wurde, obwohl dem Lenker die im ADR ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S Trans Güterbeförderung GesmbH, etabliert in ...", welche "Beförderer" eines näher genannten gefährlichen Gutes gewesen sei, zu verantworten, dass "dieses gefährliche Gut mit dem von Herrn MS gelenkten Lastkraftwagen mit dem Kennzeichen W-..., am 23.7.2001 um 13.45 in ... befördert wurde, obwohl dem Lenker die im ADR ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §13 Abs1a idF 2002/I/086;GGBG 1998 §23 Abs2 idF 2002/I/086;GGBG 1998 §24a Abs1 idF 2002/I/086;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0017 E 6. Mai 1996 RS 2
(Hier: In diesem Sinne tut es der ausreichenden Konkretisierung
der Tat im Beschwerdefall (in Zusammenhang mit einer allfälligen
Verletzung des § 24a Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §13 Abs1a idF 2002/I/086;GGBG 1998 §23 Abs2 idF 2002/I/086;GGBG 1998 §24a Abs1 idF 2002/I/086;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0017 E 6. Mai 1996 RS 2
(Hier: In diesem Sinne tut es der ausreichenden Konkretisierung
der Tat im Beschwerdefall (in Zusammenhang mit einer allfälligen
Verletzung des § 24a Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Juni 2001 um ca. 15.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einen näher umschriebenen Ort gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,66 mg/l Atemluftalkohol) befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begange... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. März 1998 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dreier Übertretungen der StVO, und zwar nach § 11 Abs. 1, weil sie als Lenkerin eines Fahrzeuges den Fahrstreifen gewechselt habe, ohne sich überzeugt zu haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich gewesen sei (Spruchpunkt 1), nach § 4 Abs. 1 lit. a (Spruchpunkt 2) und nach § 4 Abs. 5 (Spruchpunkt 3), für sch... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 17. März 2004 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug mehrerer Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 schuldig erkannt. Die Spruchpunkte 4., 5., 7. und 11. des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz wurden hingegen aufgehoben und das diesbezügliche Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 VStG eingestellt. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid vom 25. November 2004 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 29. November 2004) änderte die belan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. Oktober 2001 gegen 8.00 Uhr in M. auf der K.-Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gelenkt, da ihm die Lenkberechtigung entzogen worden war, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 FSG begangen; es w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gemäß § 37 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 3 FSG 1997 ist die Angabe einer näher zu bezeichnenden Straße als Tatort iSd § 44a Z. 1 VStG ausreichend und bedarf es in diesem Fall keiner Nennung der Hausnummer des Straßenzuges, wo der Besch das Fahrzeug gelenkt h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten nach § 11 Abs 1 StVO 1960 besteht in der Unterlassung des Lenkers, sich davon zu überzeugen, dass die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist (wobei zum Tatbild nicht gehört, dass eine Gefä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44 Abs1 Z6;VStG §44 Abs3 Z2;VStG §44a;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 44 Abs. 3 Z. 2 zweiter Satz VStG kann nicht dahin verstanden werden, dass sich bei Vorliegen der im ersten Satz der Z. 2 angeführten Voraussetzungen eine Beurkundung der Verkündung des Straferkenntnisses in Form einer entsprechenden Niederschrift (völlig) erübrigt. Dies ergibt sich bereits aus den ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. März 1998 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dreier Übertretungen der StVO, und zwar nach § 11 Abs. 1, weil sie als Lenkerin eines Fahrzeuges den Fahrstreifen gewechselt habe, ohne sich überzeugt zu haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich gewesen sei (Spruchpunkt 1), nach § 4 Abs. 1 lit. a (Spruchpunkt 2) und nach § 4 Abs. 5 (Spruchpunkt 3), für sch... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 17. März 2004 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug mehrerer Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 schuldig erkannt. Die Spruchpunkte 4., 5., 7. und 11. des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz wurden hingegen aufgehoben und das diesbezügliche Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 VStG eingestellt. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid vom 25. November 2004 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 29. November 2004) änderte die belan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/02/0400 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0081 E 27. Februar 1992 RS 1(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gemäß § 37 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 3 FSG 1997 ist die Angabe einer näher zu bezeichnenden Straße als Tatort iSd § 44a Z. 1 VStG ausreichend und bedarf es in diesem Fall keiner Nennung der Hausnummer des Straßenzuges, wo der Besch das Fahrzeug gelenkt h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten nach § 11 Abs 1 StVO 1960 besteht in der Unterlassung des Lenkers, sich davon zu überzeugen, dass die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist (wobei zum Tatbild nicht gehört, dass eine Gefä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. Oktober 2001 gegen 8.00 Uhr in M. auf der K.-Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gelenkt, da ihm die Lenkberechtigung entzogen worden war, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 FSG begangen; es w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/02/0400 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0081 E 27. Februar 1992 RS 1(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 6. November 2002 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Tatzeit: 02.02.2002 16:30 Uhr Tatort: Kreuzung Ennstalstraße B 320 / Forstauer Landesstraße L 721 betroffenes KFZ: ... Ihre Funktion: Lenker(in) 1. Übertretung Sie haben zu einem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. F... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 18. August 2001 um 23.02 Uhr in Wien 1., Stubenring Höhe Urania - Wien 1., Stubenring 12, ein Fahrrad gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe; "relevantes Messergebnis 0,75 mg/l (1,5 Promille)". Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1a StVO beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma P GmbH mit Sitz in M dafür verantwortlich zu sein, dass die genannte Firma als Beförderer von Gefahrengut nicht dafür gesorgt habe, dass die Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) eingehalten worden seien. Das Fahrzeug (LKW) mit dem Kennzeichen JU ... sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit den deutschen Kennzeichen F/F, zugelassen für die Ottmar Behrend GmbH & Co KG, D Schortens, wie bei der Kontrolle durch ein Exekutivorgan am 17. April 1999 um 8.45 Uhr bei der Mautstelle (Strkm 104.300) der Tauernautobahn (A 10) in St. Michael i. Lg. festgestellt, einen gewerbsmäßigen Gütertransport (35 Stück Rinder, >7,5 h... mehr lesen...