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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Der "Verdacht" iSd § 5 Abs. 2 zweiter Satz StVO 1960 muss sich auch darauf beziehen, der Aufgeforderte habe ein Fahrzeug auf einer Straße "mit öffentlichem Verkehr" gelenkt (Hinweis E 19. Oktober 2004, 2002/02/0049). Allerdings ist es nicht erforderlich, den diesbezüglichen Verdacht in den Spruch aufzunehmen; vielmehr genügt es, dass sich solches aus der Begründung des Bescheides ergibt (Hinweis E 21. März 1990, 89/02/0193).
Schlagworte
Spruch und BegründungInhalt des Spruches DiversesAllgemeinSpruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002020303.X02Im RIS seit
02.06.2005Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011