Der Landeshauptmann von Oberösterreich erließ im Berufungswege gegenüber dem Beschwerdeführer den mit 29. Juni 1990 datierten Bescheid, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben es als verantwortlicher Geschäftsführer und somit als satzungsmäßig zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zulassungsbesitzer - A.Z.-Ges.m.b.H. bzw. A. und M.Z.-Ges.m.b.H. - des am 9. 2. 1989 um 15.35 Uhr in Linz, A7 Mühlkreis Autobahn, Richtungsfahrbahn Nord, km 7,2, gelenkten Kraftfah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 8. Oktober 1985 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 29. März 1985 um 3.50 Uhr in Wien XXI, Brünnerstraße 232 bis Gerasdorf als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erheblich überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 10a in ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Oberösterreich erließ im Berufungswege gegenüber dem Beschwerdeführer den mit 29. Juni 1990 datierten Bescheid, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben es als verantwortlicher Geschäftsführer und somit als satzungsmäßig zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zulassungsbesitzer - A.Z.-Ges.m.b.H. bzw. A. und M.Z.-Ges.m.b.H. - des am 9. 2. 1989 um 15.35 Uhr in Linz, A7 Mühlkreis Autobahn, Richtungsfahrbahn Nord, km 7,2, gelenkten Kraftfah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0068 E 13. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Es ist zwar richtig, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung begrifflich niemals (ausschließlich) an einem bestimmten Punkt begangen werden kann, doch bedeutet es keinen den Lenker belastenden Verstoß gegen die Bestimmungen des § 44 a lit a VStG, wenn die Behör... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §104 Abs9 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z30 idF 1977/615;KFG 1967 §4 Abs7 idF 1971/285;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0068 E 8. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 1. Nov) und § 104 Abs 9 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0068 E 13. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Es ist zwar richtig, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung begrifflich niemals (ausschließlich) an einem bestimmten Punkt begangen werden kann, doch bedeutet es keinen den Lenker belastenden Verstoß gegen die Bestimmungen des § 44 a lit a VStG, wenn die Behör... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §104 Abs9 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z30 idF 1977/615;KFG 1967 §4 Abs7 idF 1971/285;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0068 E 8. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 1. Nov) und § 104 Abs 9 ... mehr lesen...
Die Baupolizei Innsbruck erstattete am 24. November 1986 Anzeige, am 21. November 1986 sei festgestellt worden, daß beim nichtbewilligten Einkaufszentrum in Innsbruck, X-Weg 4, mehrere näher konkretisierte Werbeeinrichtungen konsenslos in der Zeit vom 17. bis 21. November 1986 angebracht worden seien. Ein Ansuchen um Baubewilligung sei im November 1986 gestellt worden. Bauwerber sei die "N-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" in Dornbirn. Die Behörde erster Instanz richtete am 12. De... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Salzburg vom 8. Februar 1982 wurde über den Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ der W-Ges.m.b.H. & Co. KG" gemäß § 28 Abs. 1 lit. b des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes eine Geldstrafe von S 10.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen Arrest, verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß zumindest vom 2. Septemb... mehr lesen...
Die Baupolizei Innsbruck erstattete am 24. November 1986 Anzeige, am 21. November 1986 sei festgestellt worden, daß beim nichtbewilligten Einkaufszentrum in Innsbruck, X-Weg 4, mehrere näher konkretisierte Werbeeinrichtungen konsenslos in der Zeit vom 17. bis 21. November 1986 angebracht worden seien. Ein Ansuchen um Baubewilligung sei im November 1986 gestellt worden. Bauwerber sei die "N-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" in Dornbirn. Die Behörde erster Instanz richtete am 12. De... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Salzburg vom 8. Februar 1982 wurde über den Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ der W-Ges.m.b.H. & Co. KG" gemäß § 28 Abs. 1 lit. b des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes eine Geldstrafe von S 10.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen Arrest, verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß zumindest vom 2. Septemb... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb idF 1986/076;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §6 Abs1 idF 1980/046 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für das Tatbild des § 28 Abs 1 lit b Slbg OrtsbildschutzG ist ausschließlich maßgebend, daß für Plakattafeln im Tatzeitraum keine Bewilligung bestanden hat. Schla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9;VwRallg;
Rechtssatz: Mag auch der Umstand, ob ein Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als Verantwortlicher einer Gesellschaft begangen hat, ohne Einfluß auf die Vollständigkeit einer Verfolgungshandlung iSd § 32 VStG sein, so muß dies doch in der Tatumsch... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb idF 1986/076;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §6 Abs1 idF 1980/046 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für das Tatbild des § 28 Abs 1 lit b Slbg OrtsbildschutzG ist ausschließlich maßgebend, daß für Plakattafeln im Tatzeitraum keine Bewilligung bestanden hat. Schla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9;VwRallg;
Rechtssatz: Mag auch der Umstand, ob ein Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als Verantwortlicher einer Gesellschaft begangen hat, ohne Einfluß auf die Vollständigkeit einer Verfolgungshandlung iSd § 32 VStG sein, so muß dies doch in der Tatumsch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 20. Oktober 1988, um 19.26 Uhr, an einer näher bezeichneten Kreuzung in Wien als Lenker "des Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen W ...... (Anhänger)" an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich vor Antritt der Fahrt, obwohl es ihm zumutbar gewesen sei, nicht davon überzeugt, daß der von ihm am 9. Februar 1989 um 15.35 Uhr in Linz an einer näher bezeichneten Stelle der A7 gelenkte Kraftwagenzug, bestehend aus den Kennzeichen nach bestimmten Lkw und Anhänger, und dessen Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entspreche, weil 1. die mit 4 m festgesetzte Hö... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. April 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges der Behörde auf Verlangen vom 25. Juli 1989, 12.15 Uhr, nicht unverzüglich Auskunft darüber erteilt habe, wer dieses Kraftfahrzeug am 31. Jänner 1989 um 8.50 Uhr g... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 20. Oktober 1988, um 19.26 Uhr, an einer näher bezeichneten Kreuzung in Wien als Lenker "des Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen W ...... (Anhänger)" an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich vor Antritt der Fahrt, obwohl es ihm zumutbar gewesen sei, nicht davon überzeugt, daß der von ihm am 9. Februar 1989 um 15.35 Uhr in Linz an einer näher bezeichneten Stelle der A7 gelenkte Kraftwagenzug, bestehend aus den Kennzeichen nach bestimmten Lkw und Anhänger, und dessen Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entspreche, weil 1. die mit 4 m festgesetzte Hö... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. April 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges der Behörde auf Verlangen vom 25. Juli 1989, 12.15 Uhr, nicht unverzüglich Auskunft darüber erteilt habe, wer dieses Kraftfahrzeug am 31. Jänner 1989 um 8.50 Uhr g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In der Unterlassung der Anführung des Kennzeichens auch des Zugfahrzeuges eines Lkw-Zuges im
Spruch: des angefochtenen Bescheides liegt kein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot iSd § 44a lita VStG (Hinweis E VS 3.10.1985 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §106 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Wenn dem Fahrzeuglenker mit dem angefochtenen Bescheid vorgeworfen wurde, er habe zwei Kinder auf dem Vordersitz befördert, obwohl diese erst zwei Jahre bzw 15 Monate alt waren, so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0004 E VS 8. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muss unverwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, es sich handelt; hiezu genügt etw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Beim Tatbild einer Übertretung nach § 97 Abs 5 StVO muß die Tatumschreibung im
Spruch: eines Straferkenntnisses wegen der genannten Übertretung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1971/285;KFG 1967 §103 Abs1 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §104 Abs9 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z30 idF 1977/615;KFG 1967 §4 Abs7 idF 1971/285;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0068 E 8. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 1. Nov) und § 104 Abs 9 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...