RS Vwgh 1990/12/19 90/03/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §22 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a litc;

Rechtssatz

Auch wenn die Verstöße gegen § 20 Abs 2 erster Fall und § 20 Abs 2 dritter Fall StVO im Zuge einer Fahrt begangen werden, sind sie gesondert zu bestrafen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030159.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten