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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Auch wenn die Verstöße gegen § 20 Abs 2 erster Fall und § 20 Abs 2 dritter Fall StVO im Zuge einer Fahrt begangen werden, sind sie gesondert zu bestrafen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030159.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010