RS Vwgh 1991/1/18 90/18/0235

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Veröffentlicht am 18.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a litb;

Rechtssatz

Der Besch hat ein Recht darauf, daß im Spruch des Straferkenntnisses die richtige Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, genannt wird

(Hinweis E VS 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180235.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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