Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auc... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ gegenüber der Beschwerdeführerin das mit 16. November 1990 datierte Straferkenntnis, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben als im Sinne des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtl. Geschäftsführerin) der B Ges.m.b.H., in S, zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit von 12.4.1990 bis 11.7.1990 im Standort S die Tätigkeit eines Sonderabfallsammler... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §42 Abs1;SAG §22 Abs1 liti;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920502... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ gegenüber der Beschwerdeführerin das mit 16. November 1990 datierte Straferkenntnis, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben als im Sinne des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtl. Geschäftsführerin) der B Ges.m.b.H., in S, zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit von 12.4.1990 bis 11.7.1990 im Standort S die Tätigkeit eines Sonderabfallsammler... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ gegenüber der Beschwerdeführerin das mit 16. November 1990 datierte Straferkenntnis, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben als im Sinne des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtl. Geschäftsführerin) der B Ges.m.b.H., in S, zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit von 12.4.1990 bis 11.7.1990 im Standort S die Tätigkeit eines Sonderabfallsammler... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §42 Abs1;SAG §22 Abs1 liti;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920502... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §42 Abs1;SAG §22 Abs1 liti;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920502... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/02/0047, verwiesen. Der Spruch: des nunmehr angefochtenen Ersatzbescheides hat folgenden Wortlaut: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, hat mit Straferkenntnis vom 26. Juli 1990, Zahl Pst. 6959/N/90, über Frau EK, wohnhaft in W ..., wegen Übertretung der §§ 1-3) zu a) 17 (1) zu b) 4 (1) lit. a und zu c) 4 Abs. 5 StVO 1960, 1-3) zu a) eine Strafe von S ... mehr lesen...
Aus den Schriftsätzen des Beschwerdeführers im Zusammenhalt mit der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt eine Aufforderung zugestellt, die darauf gerichtet war, vom Zulassungsbesitzer Auskunft darüber zu erhalten, wer am 29. Jänner 1992 um 10.17 Uhr in Wien V, Rechte Wienzeile-Pilgramgasse Richtung Stadt einen auf ihn zugelassenen, nach Kennzeichen, Marke und Type bestimmten Pkw gelenkt habe. Hierauf teilte der ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden in Verbindung mit den beigeschlossenen Kopien der im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheide ergibt sich, daß der Beschwerdeführer wegen Benützung des Gehsteiges in Wien 15, Europaplatz 2, beim nördlichen Eingang des Westbahnhofes an drei verschiedenen Tagen (Tatzeiten) zur Auflegung bzw. Aufstellung von Druckwerken auf jeweils näher bezeichnete Art und in jeweils mit Ausmaßen angegebenem Umfang der (dreimaligen) Übertretung des § 82 Abs. 1 StVO schuldig er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/13 91/18/0096 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß § 103 Abs 2 KFG eine Bezugnahme in der nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Anfrage auf einen bestimmten (Tatort) Ort nicht erfordert, vermag nichts daran zu ändern, daß dann, wenn die Beh danach fragt, wer ein bestimmtes Kfz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020054.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/02/0047, verwiesen. Der Spruch: des nunmehr angefochtenen Ersatzbescheides hat folgenden Wortlaut: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, hat mit Straferkenntnis vom 26. Juli 1990, Zahl Pst. 6959/N/90, über Frau EK, wohnhaft in W ..., wegen Übertretung der §§ 1-3) zu a) 17 (1) zu b) 4 (1) lit. a und zu c) 4 Abs. 5 StVO 1960, 1-3) zu a) eine Strafe von S ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0282 1 Stammrechtssatz Zwar ist es im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Bestätigung des erstbehördlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde nicht erforderlich, daß im
Spruch: des Berufungsbescheides jene Teile des erstbehördlichen Straferkenntnisses, die zur Gänze ... mehr lesen...
Aus den Schriftsätzen des Beschwerdeführers im Zusammenhalt mit der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt eine Aufforderung zugestellt, die darauf gerichtet war, vom Zulassungsbesitzer Auskunft darüber zu erhalten, wer am 29. Jänner 1992 um 10.17 Uhr in Wien V, Rechte Wienzeile-Pilgramgasse Richtung Stadt einen auf ihn zugelassenen, nach Kennzeichen, Marke und Type bestimmten Pkw gelenkt habe. Hierauf teilte der ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden in Verbindung mit den beigeschlossenen Kopien der im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheide ergibt sich, daß der Beschwerdeführer wegen Benützung des Gehsteiges in Wien 15, Europaplatz 2, beim nördlichen Eingang des Westbahnhofes an drei verschiedenen Tagen (Tatzeiten) zur Auflegung bzw. Aufstellung von Druckwerken auf jeweils näher bezeichnete Art und in jeweils mit Ausmaßen angegebenem Umfang der (dreimaligen) Übertretung des § 82 Abs. 1 StVO schuldig er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/13 91/18/0096 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß § 103 Abs 2 KFG eine Bezugnahme in der nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Anfrage auf einen bestimmten (Tatort) Ort nicht erfordert, vermag nichts daran zu ändern, daß dann, wenn die Beh danach fragt, wer ein bestimmtes Kfz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020054.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0282 1 Stammrechtssatz Zwar ist es im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Bestätigung des erstbehördlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde nicht erforderlich, daß im
Spruch: des Berufungsbescheides jene Teile des erstbehördlichen Straferkenntnisses, die zur Gänze ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den an die Drittbeschwerdeführerin gerichteten - in Kopie angeschlossenen - Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 8. Jänner 1993, mit dem über eine Berufung der Genannten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 25. Juni 1992 wie folgt abgesprochen wurde: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 24 VStG wird der Spruch: des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe bestätigt, als dieser folgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 26. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben jedenfalls ab 1.1.1990 bis 13.4.1990, insbesondere am 13.4.1990, im Rahmen ihres Barbetriebes in S, das im Untergeschoß gelegene Gastlokal als öffentlich zugängliches Barlokal verwendet, obwohl mit Bescheid vom 23.10.1987, Zl. I-1262/2, der Bezirkshauptmannschaft die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §81 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß das Tatverhalten hinsichtlich der alternativen Straftatbestände "ändern" und "nach Änderung betreiben" widerspruchsfrei darstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991040220.X01 ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den an die Drittbeschwerdeführerin gerichteten - in Kopie angeschlossenen - Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 8. Jänner 1993, mit dem über eine Berufung der Genannten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 25. Juni 1992 wie folgt abgesprochen wurde: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 24 VStG wird der Spruch: des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe bestätigt, als dieser folgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 26. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben jedenfalls ab 1.1.1990 bis 13.4.1990, insbesondere am 13.4.1990, im Rahmen ihres Barbetriebes in S, das im Untergeschoß gelegene Gastlokal als öffentlich zugängliches Barlokal verwendet, obwohl mit Bescheid vom 23.10.1987, Zl. I-1262/2, der Bezirkshauptmannschaft die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §74 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Straferkenntnis hat nur im Umfang des § 44a VStG normative Wirkung. Danach enthält aber der
Spruch: in Ansehung der gemäß § 44a Z 1 VStG als erwiesen angenommenen Tat eine Feststellung über die nach Annahme der Behörde - in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §81 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß das Tatverhalten hinsichtlich der alternativen Straftatbestände "ändern" und "nach Änderung betreiben" widerspruchsfrei darstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991040220.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §74 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Straferkenntnis hat nur im Umfang des § 44a VStG normative Wirkung. Danach enthält aber der
Spruch: in Ansehung der gemäß § 44a Z 1 VStG als erwiesen angenommenen Tat eine Feststellung über die nach Annahme der Behörde - in ... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Innsbruck vom 4. April 1989 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf § 2 Abs. 2 des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes als Zulassungsbesitzer ersucht, Auskunft darüber zu geben, wem er sein dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 21. Dezember 1988 um 14.30 Uhr zum Lenken überlassen habe. Mit Schreiben vom 19. April 1989 gab der Beschwerdeführer an, daß er durch die geforderte Lenkerauskunft einen nah... mehr lesen...