Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 18. Mai 1989, um 13.15 Uhr, von einem Beamten der Gemeinde T dienstlich festgestellt worden sei, als verantwortlicher Gewerbeinhaber zwei Automaten, gefüllt mit Kaugummi und Kleinspielzeug, an der Holzlage des Anwesens T 3 angebracht und die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl mit Verordnung des Bürgermeisters der Gemein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0021 E 14. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Spruchteil nach § 44 a lit a VStG 1950 bedurfte es im Hinblick darauf, dass dort ausdrücklich dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, das Handelsgewerbe .... ausgeübt zu haben, keines Hinweises darauf,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 18. Mai 1989, um 13.15 Uhr, von einem Beamten der Gemeinde T dienstlich festgestellt worden sei, als verantwortlicher Gewerbeinhaber zwei Automaten, gefüllt mit Kaugummi und Kleinspielzeug, an der Holzlage des Anwesens T 3 angebracht und die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl mit Verordnung des Bürgermeisters der Gemein... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 18. Mai 1989, um 13.15 Uhr, von einem Beamten der Gemeinde T dienstlich festgestellt worden sei, als verantwortlicher Gewerbeinhaber zwei Automaten, gefüllt mit Kaugummi und Kleinspielzeug, an der Holzlage des Anwesens T 3 angebracht und die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl mit Verordnung des Bürgermeisters der Gemein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/04/0006 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm der V anzusehen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0021 E 14. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Spruchteil nach § 44 a lit a VStG 1950 bedurfte es im Hinblick darauf, dass dort ausdrücklich dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, das Handelsgewerbe .... ausgeübt zu haben, keines Hinweises darauf,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/04/0006 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm der V anzusehen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/04/0006 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm der V anzusehen... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens A erließ der Magistrat der Stadt Wien am 22. Juni 1990 einen Ladungsbescheid an den Beschwerdeführer, in welchem ihm vorgeworfen wurde, er habe "... als Gewerbetreibender am 4. Mai 1990 ab 6.00 Uhr in A bei dem auf dem Hauptplatz abgehaltenen Floriani-Markt die indischen Staatsbürger J (und) S als Standverkäufer beschäftigt, obwohl diese Ausländer keine Beschäftigungsbewilligung noch einen Befreiungsschein hatten", er habe dadurch ein... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "jedenfalls vom 10.4.1992 in den späten Nachmittagsstunden bis zum 12.4.1992 das Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen nnn1 (D) im Gemeindegebiet von S oberhalb des Waldschwimmbades abgestellt und benützt, obwohl das Abstellen und Benützen von Wohnwägen außerhalb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199306... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens A erließ der Magistrat der Stadt Wien am 22. Juni 1990 einen Ladungsbescheid an den Beschwerdeführer, in welchem ihm vorgeworfen wurde, er habe "... als Gewerbetreibender am 4. Mai 1990 ab 6.00 Uhr in A bei dem auf dem Hauptplatz abgehaltenen Floriani-Markt die indischen Staatsbürger J (und) S als Standverkäufer beschäftigt, obwohl diese Ausländer keine Beschäftigungsbewilligung noch einen Befreiungsschein hatten", er habe dadurch ein... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "jedenfalls vom 10.4.1992 in den späten Nachmittagsstunden bis zum 12.4.1992 das Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen nnn1 (D) im Gemeindegebiet von S oberhalb des Waldschwimmbades abgestellt und benützt, obwohl das Abstellen und Benützen von Wohnwägen außerhalb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Besch im
Spruch: des Straferkenntnisses vorgeworfen, zu einer konkret bestimmten Tatzeit an einem konkret bestimmten Tatort zwei durch die Angabe von Vornamen und Zunamen individualisierte indische Staatsbürger auf eine ganz bestimmte Wei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199306... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Besch im
Spruch: des Straferkenntnisses vorgeworfen, zu einer konkret bestimmten Tatzeit an einem konkret bestimmten Tatort zwei durch die Angabe von Vornamen und Zunamen individualisierte indische Staatsbürger auf eine ganz bestimmte Wei... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeber fungierenden K Gesellschaft m.b.H., etabliert in Wien, B-Straße 19, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am Sonntag, den 25. März 1990 im L-Markt in S folgende Arbeitnehmer jeweils z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Unter der "angewendeten Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist jene Verwaltungsvorschrift zu verstehen, die bei der Festlegung des Strafmittels (Strafart) und des Strafausmaßes heranzuziehen ist, nicht aber unabhängig davon auch sonstige für die Strafbemessung in Betracht kommende allgemeine Bestimmungen des VStG, wie etwa jene des § 16... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeber fungierenden K Gesellschaft m.b.H., etabliert in Wien, B-Straße 19, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am Sonntag, den 25. März 1990 im L-Markt in S folgende Arbeitnehmer jeweils z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Unter der "angewendeten Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist jene Verwaltungsvorschrift zu verstehen, die bei der Festlegung des Strafmittels (Strafart) und des Strafausmaßes heranzuziehen ist, nicht aber unabhängig davon auch sonstige für die Strafbemessung in Betracht kommende allgemeine Bestimmungen des VStG, wie etwa jene des § 16... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7. November 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. September 1990 um 11.05 Uhr in Innsbruck an einem bestimmten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws beim Rückwärtsfahren einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht, wobei er es unterlassen habe, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Er habe dadurch eine Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Da die Einleitung des § 99 Abs 3 StVO einen einheitlichen Strafrahmen für alle Deliktsfälle dieser Gesetzesstelle festlegt, reicht es iSd § 44a lit c VStG schon aus, wenn von der Behörde als angewendete Gesetzesbestimmung für die Verhängung der Strafe § 99 Abs 3 StVO zitie... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin wegen mehrfacher Übertretungen nach § 16 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der Einsatzzeit von Lenkern in 18 Fällen), § 14 Abs. 2 leg. cit. (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der gesamten Lenkzeit in 18 Fällen) und § 12 Abs. 1 leg. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden K.-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ, zu verantworten, daß am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, in einer örtlich näher umschriebenen Filiale in V gegen drei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Es wurden Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd § 44a Z 1 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180070.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin wegen mehrfacher Übertretungen nach § 16 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der Einsatzzeit von Lenkern in 18 Fällen), § 14 Abs. 2 leg. cit. (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der gesamten Lenkzeit in 18 Fällen) und § 12 Abs. 1 leg. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auch diese den Tatort nicht ausdrücklich, so muß der Tatzuschreibung in örtlicher Bezie... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden K.-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ, zu verantworten, daß am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, in einer örtlich näher umschriebenen Filiale in V gegen drei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Es wurden Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd § 44a Z 1 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180070.X02 ... mehr lesen...