Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Überholvorgang eine längere Wegstrecke in Anspruch nimmt (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0062). Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instanz European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO unerheblich ist, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war, ist die belangte Behörde nicht gehindert, außerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG ein deratiges unwesentliches Tatbest... mehr lesen...
Am 30. November 1990 fand im Hotelbetrieb des Beschwerdeführers ("Hotel X") eine Feuerbeschau statt, als deren Ergebnis dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. September 1992 insgesamt 43 darunter folgende, im Beschwerdeverfahren noch relevante feuerpolizeiliche Aufträge erteilt wurden,: "10.) Für das gegenständliche Objekt ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 (Vollschutz) zu errichten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage ist von eine... mehr lesen...
Am 30. November 1990 fand im Hotelbetrieb des Beschwerdeführers ("Hotel X") eine Feuerbeschau statt, als deren Ergebnis dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. September 1992 insgesamt 43 darunter folgende, im Beschwerdeverfahren noch relevante feuerpolizeiliche Aufträge erteilt wurden,: "10.) Für das gegenständliche Objekt ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 (Vollschutz) zu errichten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage ist von eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Während im Verwaltungsstrafverfahren wegen der strengen Regelung des § 44a VStG das Fehlen jeglichen rechtlich geforderten Ausspruches im Bescheidspruch durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden kann (Hinweis E 25.6.1991, 90/04/0216, E 19.5.1992, 92/04/0049, E 25.2.1993, 92/04/0248), kommt es im Administrativverfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Während im Verwaltungsstrafverfahren wegen der strengen Regelung des § 44a VStG das Fehlen jeglichen rechtlich geforderten Ausspruches im Bescheidspruch durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden kann (Hinweis E 25.6.1991, 90/04/0216, E 19.5.1992, 92/04/0049, E 25.2.1993, 92/04/0248), kommt es im Administrativverfahr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 21. August 1991 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der durchgeführten Ermittlungen schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener iS des § 9 VStG der Z Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 21. März 1991 fünf namentlich genannte Ausländer (Ungarn) an einer Baustelle in B mit Bauarbeiten beschäf... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren über die Beschwerden gegen die insgesamt sieben angefochtenen Bescheide wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Sämtlichen sieben verbundenen Verfahren liegen Anzeigen des Landesarbeitsamtes Wien an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der Firma C Gesellschaft m.b.H. in X, H-Straße (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) wegen Übertretunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 21. August 1991 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der durchgeführten Ermittlungen schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener iS des § 9 VStG der Z Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 21. März 1991 fünf namentlich genannte Ausländer (Ungarn) an einer Baustelle in B mit Bauarbeiten beschäf... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren über die Beschwerden gegen die insgesamt sieben angefochtenen Bescheide wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Sämtlichen sieben verbundenen Verfahren liegen Anzeigen des Landesarbeitsamtes Wien an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der Firma C Gesellschaft m.b.H. in X, H-Straße (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) wegen Übertretunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 Au... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe trotz der behördlichen Aufforderung vom 24. Juni 1991 als verantwortlicher Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 3. April 1991 um 23.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort gelenkt habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992030179.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe trotz der behördlichen Aufforderung vom 24. Juni 1991 als verantwortlicher Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 3. April 1991 um 23.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort gelenkt habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992030179.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes vom 5. Dezember 1990 wurde die im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: mP) von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung als Strafbehörde erster Instanz am 1. Juli 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma T-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß Organen des La... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 2. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer angelastet, er habe im Laufe des 2. Halbjahres 1991, zumindest jedoch bis zum 13. Dezember 1991, in seiner Fabrikshalle 10 bis 14 Räume sowie 4 Einzelzimmer zu Wohnungen umgebaut, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Baubewilligung zu sein. Weiters habe er bis zumindest 13. Dezember 1991 die ehemalige Schlosserei bzw. Tischlerei der ehemaligen Gardinenfabrik in F zur Unterbringung eines K... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 13. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als satzungsgemäß nach außen berufenes Organ (gemäß § 9 Abs. 1 VStG) zu verantworten, daß die V-GmbH in Linz die ausländischen (deutschen) Staatsangehörigen a) K., als Bauleiter in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 18. Februar 1991 und b) R., zur Bauaufsicht in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 11... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 5. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft als Strafbehörde erster Instanz am 1. Juli 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma T Stahlkonstruktionen- und Anlagenbau-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß Organen des Landesarbeitsamtes Niederösterreich und des Arbeitsamtes Schwe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk vom 8. April 1993, wurde der im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Arbeitgeberin F-GmbH mit Sitz in W, zu verantworten, daß diese Gesellschaft A) am 7.11.1991 und am 8.11.1991 auf der Baustelle in W, Z-Gasse 21 die beiden auslä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0051 1 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: des Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. In der Tatumschreibung muß zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung o... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §53 Abs1 lith;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 lit h Tir BauO 1989 handelt es sich um ein Dauerdelikt. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelik... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0061 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG 1950 bestraft, so erfordert es § 44 a lit a leg cit, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die Art ... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes vom 5. Dezember 1990 wurde die im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: mP) von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung als Strafbehörde erster Instanz am 1. Juli 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma T-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß Organen des La... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 2. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer angelastet, er habe im Laufe des 2. Halbjahres 1991, zumindest jedoch bis zum 13. Dezember 1991, in seiner Fabrikshalle 10 bis 14 Räume sowie 4 Einzelzimmer zu Wohnungen umgebaut, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Baubewilligung zu sein. Weiters habe er bis zumindest 13. Dezember 1991 die ehemalige Schlosserei bzw. Tischlerei der ehemaligen Gardinenfabrik in F zur Unterbringung eines K... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 13. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als satzungsgemäß nach außen berufenes Organ (gemäß § 9 Abs. 1 VStG) zu verantworten, daß die V-GmbH in Linz die ausländischen (deutschen) Staatsangehörigen a) K., als Bauleiter in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 18. Februar 1991 und b) R., zur Bauaufsicht in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 11... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 5. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft als Strafbehörde erster Instanz am 1. Juli 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma T Stahlkonstruktionen- und Anlagenbau-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß Organen des Landesarbeitsamtes Niederösterreich und des Arbeitsamtes Schwe... mehr lesen...