Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Baustelle des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: des Straferkenntnisses ist in Ansehung von Übertretungen der AAV als Teil der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG anzusehen (Hinweis E 3.5.1993... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugtes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen, so ist im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes Tatort der Verwaltungsübertretung der Sitz der Unter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als Betreiber der Fa. B in S zu verantworten, daß am 30. Jänner 1990, wie anläßlich einer Probenentnahme am 6. März 1990 durch ein Lebensmittelkontrollorgan der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung in der X-Apotheke in G und einer Untersuchung durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz festgestellt werden mußte, das von der Fa. B in S erzeugte und von de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als Betreiber der Fa. B in S zu verantworten, daß am 30. Jänner 1990, wie anläßlich einer Probenentnahme am 6. März 1990 durch ein Lebensmittelkontrollorgan der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung in der X-Apotheke in G und einer Untersuchung durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz festgestellt werden mußte, das von der Fa. B in S erzeugte und von de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: KosmetikV §5 idF 1988/442;KosmetikV Anl2;LMG 1975 §26 Abs1 litb;LMG 1975 §26 Abs1 lite;LMG 1975 §27 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen die im § 5 KosmetikV genannten, sich im einzelnen aus Anlage 2 zur KosmetikV ergebenden Anwendungsbedingungen - im vorliegenden Fall der Verstoß gegen das Gebot, bestimmte Warnhinweise anzubringen -... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: KosmetikV §5 idF 1988/442;KosmetikV Anl2;LMG 1975 §26 Abs1 litb;LMG 1975 §26 Abs1 lite;LMG 1975 §27 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen die im § 5 KosmetikV genannten, sich im einzelnen aus Anlage 2 zur KosmetikV ergebenden Anwendungsbedingungen - im vorliegenden Fall der Verstoß gegen das Gebot, bestimmte Warnhinweise anzubringen -... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 7. April 1991 um 3.35 Uhr in F an einer näher bezeichneten Örtlichkeit geweigert, seine Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er zuvor einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Juni 1991, "gegen 22.30 Uhr", einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Großarler Landesstraße im Gemeindegebiet St. Johann im Pongau, Plankenau, in Richtung Großarl gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(Alkoholgehalt der Atemluft 0,83 mg/l)" befunden habe. Er habe hiedurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: ) Widerspruch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992030270.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 7. April 1991 um 3.35 Uhr in F an einer näher bezeichneten Örtlichkeit geweigert, seine Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er zuvor einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Juni 1991, "gegen 22.30 Uhr", einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Großarler Landesstraße im Gemeindegebiet St. Johann im Pongau, Plankenau, in Richtung Großarl gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(Alkoholgehalt der Atemluft 0,83 mg/l)" befunden habe. Er habe hiedurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: ) Widerspruch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992030270.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Oktober 1993 legte die Bundespolizeidirektion Wien der Beschwerdeführerin zur Last, sie habe am 16. Februar 1993 um 12.45 Uhr in einem namentlich bezeichneten Espresso in Wien als "Verantwortliche" einer namentlich genannten Gesellschaft mbH einen Münzgewinnspielapparat der Marke Admiral American Poker II betrieben, obwohl bei diesem Apparat zur Erzielung einer Gewinnmöglichkeit bei einem Spiel ein Einsatz von mehr als S 5,-- erforderlich gewesen sei, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0440 2 Stammrechtssatz Der
Spruch: des Strafbescheides hat das die Verantwortlichkeit des Täters konstituierende Merkmal richtig und vollständig wiederzugeben. Die Umschreibung der Tätereigenschaft als "Verantwortlicher" läßt die Merkmale nicht erkennen, aus denen sich d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu bezeichnen, wozu jene Tatmerkmale gehören, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind. Dies gilt, soweit die Strafbarkeit das Vorliegen bestimmter in der Person des Täters gelegener Merkmale voraussetzt... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Oktober 1993 legte die Bundespolizeidirektion Wien der Beschwerdeführerin zur Last, sie habe am 16. Februar 1993 um 12.45 Uhr in einem namentlich bezeichneten Espresso in Wien als "Verantwortliche" einer namentlich genannten Gesellschaft mbH einen Münzgewinnspielapparat der Marke Admiral American Poker II betrieben, obwohl bei diesem Apparat zur Erzielung einer Gewinnmöglichkeit bei einem Spiel ein Einsatz von mehr als S 5,-- erforderlich gewesen sei, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0440 2 Stammrechtssatz Der
Spruch: des Strafbescheides hat das die Verantwortlichkeit des Täters konstituierende Merkmal richtig und vollständig wiederzugeben. Die Umschreibung der Tätereigenschaft als "Verantwortlicher" läßt die Merkmale nicht erkennen, aus denen sich d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu bezeichnen, wozu jene Tatmerkmale gehören, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind. Dies gilt, soweit die Strafbarkeit das Vorliegen bestimmter in der Person des Täters gelegener Merkmale voraussetzt... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes X erging am 9. Juli 1992 an den Beschwerdeführer seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) eine Ladung zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstrafverfahren, in der ihm zur Last gelegt wurde, er habe in der Zeit vom 13. April 1992 bis 4. Juni 1992 drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger als Dienstnehmer im Raum X beschäftigt, obwohl weder der Beschwerdeführer noch die Ausländer dazu nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (Au... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes X erging am 9. Juli 1992 an den Beschwerdeführer seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) eine Ladung zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstrafverfahren, in der ihm zur Last gelegt wurde, er habe in der Zeit vom 13. April 1992 bis 4. Juni 1992 drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger als Dienstnehmer im Raum X beschäftigt, obwohl weder der Beschwerdeführer noch die Ausländer dazu nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 4 Stammrechtssatz Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezieht. Dazu zählt die Nennung des Ta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 4 Stammrechtssatz Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezieht. Dazu zählt die Nennung des Ta... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Graz vom 19. September 1990, Zl. A 17-St-2.630/1990-2, wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe zu verantworten, daß die Firma S Ges.m.b.H. in G bestimmte näher bezeichnete Baumaßnahmen ohne baubehördliche Bewilligung auf dem Grundstück H-Gasse 10 gesetzt habe; nach dem Spruch: des Straferkenntnisses hatte der Beschwerdeführer dadurch die §§ 73 iVm § 63 Abs. 2 der Steiermärkischen Bauordnung 1968 idgF verletzt. Mit einem Beric... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Graz vom 19. September 1990, Zl. A 17-St-2.630/1990-2, wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe zu verantworten, daß die Firma S Ges.m.b.H. in G bestimmte näher bezeichnete Baumaßnahmen ohne baubehördliche Bewilligung auf dem Grundstück H-Gasse 10 gesetzt habe; nach dem Spruch: des Straferkenntnisses hatte der Beschwerdeführer dadurch die §§ 73 iVm § 63 Abs. 2 der Steiermärkischen Bauordnung 1968 idgF verletzt. Mit einem Beric... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Graz vom 19. September 1990, Zl. A 17-St-2.630/1990-2, wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe zu verantworten, daß die Firma S Ges.m.b.H. in G bestimmte näher bezeichnete Baumaßnahmen ohne baubehördliche Bewilligung auf dem Grundstück H-Gasse 10 gesetzt habe; nach dem Spruch: des Straferkenntnisses hatte der Beschwerdeführer dadurch die §§ 73 iVm § 63 Abs. 2 der Steiermärkischen Bauordnung 1968 idgF verletzt. Mit einem Beric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei der Zitierung der Verwaltungsvorschrift n... mehr lesen...