Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;VStG §40 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1694/68 E 14. Jänner 1970 RS 2 Stammrechtssatz Die Verletzung des Parteiengehörs in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Behörde erster Instanz wird im Zuge des Berufungsverfahrens dann saniert, wenn der im Verwaltungsstrafverfahren Beschuldigte durch die ihm hiezu von der Beh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51;VStG §24;VStG §33;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine persönliche Einvernahme des Besch im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht zwingend vorgesehen (Hinweis E 25.4.1987, 86/03/0199). Schlagworte Ermittlungsverfahren Allgemein
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG
Unmittelbarkeitspri... mehr lesen...
Beachte y25948; Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf persönliche Vernehmung des Besch besteht nicht. Die auf § 13a AVG gestützte Ansicht, die Beh sei sogar verpflichtet, dem (im Verwaltungsverfahren nicht vertretenen) Besch zur Stellung von geeigneten Beweisanträgen anzuleiten, ist verfehlt; vielmehr ist es Sache des Besch, von sich aus ein entsprechendes, seiner Entlastung dienendes Vorbringen zu erstatten; die Belehrungspflicht der Behörde erstreckt sich darauf nicht. Nur bei Vorl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §51;VStG §24;VStG §25 Abs2;VStG §33;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf persönliche Vernehmung des Besch besteht nicht. Die auf § 13a AVG gestützte Ansicht, die Beh sei sogar verpflichtet, dem (im Verwaltungsverfahren nicht vertretenen) Besch zur Stellung von geeigneten Bewei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0394 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein Verfahrensmangel führt nur dann zur Aufhebung des Bescheides, wenn er möglicherweise Einfluss auf den Inhalt der Entscheidung hätte haben können. Ein Bfr, der die Verletzung des Partei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;VStG §40 Abs1;
Rechtssatz: Wurde dem Besch der gesamte Akteninhalt vorgehalten, so bedarf es nicht eines weiteren Vorhaltes von Divergenzen zwischen den Angaben des Besch und des Anzeigenden. Schlagworte Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen E... mehr lesen...
Index: StVO10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46B-VG Art90 Abs2 implizitMRK Art6 Abs1 implizitStVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §5 Abs7VStG §32 Abs1VStG §33 Abs2VStG §40 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §40 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die technische Möglichkeit der Verursachung des Schadens nicht bestritten und auch nicht behauptet, dass damit zwingend ein Schaden am Fahrzeug des "Fahrerflüchtigen" vorhanden sein hätte müssen, so erübrigt sich die Einholung eines diesbezüglichen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 11 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 20. November 1984 um ca. 7.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen und der Type nach bestimmten Pkws auf der Inntalautobahn A-12 im Gemeindegebiet von Innsbruck bei km 80 in westliche Richtung fahrend ohne sich entsprechend ausreichend und gewissenhaft davon zu überzeugen, ob ein Fahrstreifenwechsel ohne Gefährdung oder... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3AVG §51StVO 1960 §11 Abs1VStG §24VStG §40 Abs1VStG §40 Abs2
Rechtssatz: Da der Besch im Verwaltungsstrafverfahren von der ihm eingeräumten Möglichkeit, sich schriftlich zu rechtfertigen, Gebrauch machte und eine persönliche Einvernahme des Besch im Verwaltungsstrafverfahren nicht zwingend vorgesehen ist, handelte die Behörde nicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist nicht notwendig, wenn der Beschuldigte lediglich die Begehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung global bestreitet, obwohl ihm anlässlich der Strafverhandlung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben wurde. Schlagworte Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Im RIS seit 02.02.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;VStG §25 Abs2;VStG §40 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0219 E 27. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist nicht notwendig, wenn der Beschuldigte lediglich die Begehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung global bestreitet, obwohl ihm anlässlich der Strafverhandlung Gelegenheit zur Rec... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt sprach - nachdem eine Strafverfügung derselben Behörde zufolge rechtzeitigen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - mit Straferkenntnis vom 10. Juni 1975 aus, der Beschwerdeführer habe am 20. November 1974 um 23.25 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien I, Gluckgasse-Lobkowitzplatz, den Rechtsvorrang nicht beachtet und dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40 Abs1VStG §41 Abs2VStG §49 Abs1
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Beschuldigten, sich (schon) dem Meldungsleger gegenüber zu rechtfertigen (Hinweis E 23.1.1950 648/47 VwSlg 1198 A/1950). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1977:1976001436.X01 Im RIS seit 21.09.2020 Zule... mehr lesen...